(ms/ea) – In einem gemeinsamen Schreiben von Bischöfin Dr. Beate Hofmann und Bischof Dr. Michael Gerber an die Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und des Bistums Fulda wird darum gebeten, die gemeinsame Nutzung von Kirchen-Immobilien in den Blick zu nehmen. In dem Schreiben wird dazu auch auf die Kooperationsvereinbarung beider Kirchen Bezug genommen.
Bischof Dr. Michael Gerber und Bischöfin Dr. Beate Hofmann haben bereits am 26. Mai 2024 in Fritzlar eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Darin verpflichten sich die beiden Kirchen „zu weiteren Schritten auf dem Weg hin zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der Gemeinschaft am Tisch des Herrn“. Ziel ist es, in möglichst vielen Bereichen gemeinsam oder zumindest in enger Absprache unterwegs zu sein.
Die Vereinbarung sieht nicht nur den regelhaften Austausch zwischen der Kirchenleitung und den verschiedenen Abteilungen vor, sondern regelt auch die Präsenz beider Kirchen bei gesellschaftlichen Anlässen, Großveranstaltungen und in Krisen. Sie zielt ferner auf eine verstärkte Kooperation in einzelnen Arbeitsbereichen ab, darunter auch zukünftig bei der Nutzung kirchlicher Immobilien.
Wörtlich heißt es in der Vereinbarung:
Über ihre Immobilienstrategien informieren sich Landeskirche und Bistum regelmäßig, auch darüber, wie sie diese an die aktuellen Entwicklungen anpassen, um ihre Erfahrungen miteinander zu teilen. Werden Immobilienkonzepte auf Ebene des Kirchenkreises bzw. der Pfarrei entwickelt, ziehen die Kirchen einen Vertreter oder eine Vertreterin der jeweils anderen Kirche hinzu. Für die gemeinsame Immobiliennutzung vor Ort formulieren Bistum und Landeskirche Grundprinzipien und stellen Rahmenvereinbarungen sowie Musterverträge zur Verfügung. Durch ihr Handeln und die vorgenannten Instrumente ermutigen und befähigen Landeskirche und Bistum die Verantwortlichen vor Ort, auf die gemeinsame Nutzung ihrer Immobilien zuzugehen.
In dem vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Schreiben bitten Bischöfin Hofmann und Bischof Gerber darum, vor dem Hintergrund der Kooperationsvereinbarung und derzeit laufender Strategieprozesse zum Immobilienmanagement das ökumenische Gespräch über die Gebäude vor Ort zu suchen. Beide sehen in der gemeinsamen Nutzung von Gebäuden eine große Chance.
Im Gespräch mit Erlensee Aktuell im Mai letzten Jahres (⇒ Domkapitular Thomas Renze im Gespräch mit Erlensee Aktuell zur Zukunft der Pfarrgemeinde Christkönig Erlensee mit Blick auf die künftige Pfarrei 27) zeigte sich Domkapitular Renze sehr offen bezüglich der ökumenischen Zusammenarbeit mit der möglichen gemeinsamen Nutzung des Pfarrheims der Kath. Pfarrgemeinde Christkönig in Erlensee. Er erinnerte an die ökumenische Rahmenvereinbarung beider Kirchen als Grundlage für eine engere ökumenische Kooperation.
Für die Ev. Kirchengemeinde und die Kath. Pfarrgemeinde können diese Überlegungen (gemeinsame Nutzung vorhandener Immobilien und Ausbau der ökumenischen Zusammenarbeit) ein guter Weg in die Zukunft darstellen, wie aus informierten Kreisen zu vernehmen war.
⇒ Die Kooperationsvereinbarung steht hier zum Download bereit
Bericht: Markus Sommerfeld
