Gruppenabend der Diabetiker-Selbsthilfegruppe Erlensee zu den Themen Vorsorge-Vollmacht, Patienten-Verfügung und Vererben

(pm/ea) – Beim Gruppenabend der Diabetiker-Selbsthilfegruppe Erlensee  am Montag war dieses Mal der Direktor der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen, Norbert Ross, zu Gast. Er informierte die Anwesenden über Themen wie: Vorsorge-Vollmacht, Patienten-Verfügung und Vererben.

„Mit der Vorsorge-Vollmacht bestimmen Sie selbst, wer Ihre Interessen dann vertritt, wenn es Ihnen plötzlich durch Krankheit oder Unfall nicht mehr möglich ist. Ist dies nicht von Ihnen persönlich geregelt, wird ein Betreuer vom Gericht bestimmt. Die Vollmacht kann für bestimmte Bereiche ausgestellt werden, z.B.: Bankgeschäfte, Behörden, Ärzte etc. und kann jederzeit widerrufen werden“, so der Vortragende.

Eine Patienten-Verfügung dagegen ist nur für ärztliche Maßnahmen vorgesehen. Die entsprechenden Formulare kann man im Internet finden und ausdrucken. Eine Vorsorge-Vollmacht oder eine Generalvollmacht hat jedoch nichts mit Erbansprüchen zu tun. Das Erbe muss in einem Testament handschriftlich niedergeschrieben sein. Eine wichtige Empfehlung dabei war, wichtige Dokumente von einem Notar beurkunden lassen. Ein Testament sollte man sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. Die wichtigste Aussage des Abends aber war: „Vorsorge ist keine Frage des Alters! Handeln Sie jetzt!“

 

Für alle Anwesenden war es ein sehr informativer Abend.

Fotos: PM

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