(ms/ea) – Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat am Sonntagmittag die Beschlüsse des „Coronagipfels“ der Bundesländer mit der Kanzlerin in einer Pressekonferenz vorgestellt. Nachfolgend einige Auszüge der ab Mittwoch geltenden Regeln, die allerdings noch in eine Verordnung gefasst werden müssen:
Kontaktbeschränkungen
Private Treffen sind weiterhin nur mit eigenem und einem weiteren Haushalt möglich, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen beschränkt, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind.
Vom 24. bis 26. Dezember dürfen sich neben dem eigenen Hausstand vier weitere Personen treffen, die aber alle aus dem engsten Familienkreis wie Geschwister, Kinder oder Eltern kommen müssen.
Geschäftsschließungen
Ab Mittwoch schließen die Geschäfte mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf, z.B. Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Tankstellen, Banken und Postfilialen. Auch Friseursalons müssen schließen.
Präsenzpflicht an Schulen aufgehoben
Von Mittwoch bis Freitag wird die Präsenzpflicht an Schulen aufgehoben, diese werden aber nicht geschlossen.
Kindertagesstätten dürfen weiterhin öffnen.
Silvester
Fünf Personen aus maximal zwei Hausständen dürfen sich treffen. Feiern und Versammlungen in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt. Der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester ist verboten.
Bouffier appellierte, die Kontakte auf das Nötigste zu beschränken: „Polizeikontrollen unter dem Weihnachtsbaum soll es nicht geben“.
Genaueres ist Anfang der Woche zu erwarten, nachdem die neuen Beschlüsse in einer Verordnung aufgenommen worden sind.
