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Ab dem 01.01.2018 wird die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 € auf 800 € angehoben. An den Voraussetzungen für ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ändert sich nichts. Bei einem GWG muss es sich um ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut handeln, das selbständig nutzbar ist, z. Bsp. Handy, Laptop, etc.!

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Auch 2017 fand im Zeitraum vom 27.11. – 14.12. die Spendenaktion „Paten für Braten“ zugunsten der Hanauer Tafel statt. Bei der von der Fleischer-Innung Hanau durchgeführten Spendenaktion konnten Kunden der teilnehmenden Metzgereien – darunter die Metzgerei Wellert – die Patenschaft für einen Weihnachtsbraten für bedürftige Menschen übernehmen.

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Bisher waren unter anderem Kosten für den Schornsteinfeger, die Heizungswartung oder andere Lohnkosten aus Handwerkerrechnungen als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig. Eine Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 01.02.2017 hat den Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ auf den Hundegassi-Service ausgedehnt.

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(ea) – Der Verein „Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.V.“ wurde von den Erlenseer Firmen Racktours und Rolladen Wagner mit einer Spende in Höhe von 1000.- Euro bedacht. Iris Viel (Racktours) und Frank Wagner (Rolladen-Wagner) überreichten den Scheck am Donnerstag an den Geschäftsführer des Vereins, Dirk Kammertöns.

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