(pm/ea) – Das aktuelle Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) läuft zum 31.12.2019 aus und soll neu aufgelegt werden. Aus diesem Grund hat das Hessische Sozialministerium das bestehende Gesetz evaluiert und plant eine Neufassung. Der lang ersehnte neue Entwurf für das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) liegt nun vor und löst große Enttäuschung bei den Stadtmarketing-Akteuren und Händlern in Hessen aus.

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