(pm/ea) – Auch der Ausländerbeirat der Stadt Erlensee unterstützt die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessens (agah) und weist auf die nachfolgende Pressemitteilung hin:
Sprache ist eine zentrale Voraussetzung für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Die am 8. September 2026 veröffentlichten Ergebnisse der PISA-Studie 2025 unterstreichen den Handlungsbedarf: In Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften erreichen die 15-Jährigen in Deutschland die niedrigsten Kompetenzwerte seit Beginn der Erhebungen. Rund ein Drittel verfügt nicht über ausreichende Basiskompetenzen im Lesen. Zugleich hängen die Bildungsergebnisse weiterhin besonders stark von der sozialen Herkunft ab.
Für die agah folgt daraus ein klarer Auftrag: Bildungspolitik muss früher ansetzen und Kinder entsprechend ihren unterschiedlichen Voraussetzungen unterstützen. Wer Bildungsnachteile nachhaltig abbauen will, muss bereits vor dem Schuleintritt verlässliche Förderung gewährleisten. Auch die Handlungsempfehlungen des PISA-Berichts betonen frühe Bildungsprozesse und eine bedarfsorientierte Zuweisung von Ressourcen. Gute Sprachbildung in der Kita ist dafür ein wesentlicher Baustein. Sie schafft Grundlagen, um später Texte zu verstehen, Aufgaben zu erschließen und Wissen in allen Unterrichtsfächern aufzubauen.
Die Chancen eines Kindes hängen jedoch weiterhin stark von seinen sozialen Bedingungen und den Unterstützungsmöglichkeiten seiner Familie und seiner Kindertageseinrichtung ab. Gerade für Kinder aus Einwanderungsfamilien und mehrsprachig aufwachsende Kinder ist die Kita ein wichtiger Ort für den Erwerb der deutschen Sprache und ihre gesamte sprachliche Entwicklung.
Die Ergebnisse der Pisa-Studie offenbaren das elementare Versäumnis der deutschen Bildungspolitik im Hinblick auf Kinder aus Einwanderungsfamilien ein weiteres Mal. Die über Jahrzehnte unzureichende Anpassung des deutschen Bildungssystems an eine zunehmend heterogene Schülerschaft hat dazu beigetragen, dass insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten Einwandererfamilien ihre Bildungspotenziale nicht ausreichend entfalten können, ja, sogar in ihrer Bildungsentwicklung zurückgeworfen werden. Die noch heute anhaltende Ignoranz ihrer Mehrsprachigkeit zugunsten einer ideologisch unterminierten, monolingualen Sprachförderung hat ihre Sprachentwicklung nachhaltig beeinträchtigt.
Es mangelt heute noch an der Einsicht, dass Mehrsprachigkeit und jede einzelne Familiensprache eine gesellschaftliche Ressource darstellen. Die PISA-Ergebnisse rechtfertigen daher mitnichten pauschale Zuschreibungen gegenüber Einwanderungsfamilien: Denn Kompetenzunterschiede im Lesen nach Zuwanderungshintergrund fallen im Vergleich zu monolingualen Kindern nicht selten positiver aus, wenn die soziale Herkunft und die Möglichkeiten zur Förderung der Mehrsprachigkeit zu Hause berücksichtigt werden.
Das Land Hessen führt das frühere Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ bis zum 31. Dezember 2026 fort. Derzeit werden 337 zusätzliche Sprach-Fachkräfte und 27 Sprach-Fachberatungen gefördert. Mit der Gesamtstrategie „Starke Sprache, alle Kitas“ sollen die bisherigen Mittel künftig in die gesetzliche Betriebskostenförderung überführt und durch landesweite Beratungs- und Qualifizierungsangebote ergänzt werden.
Die agah begrüßt die dauerhafte Verankerung der Sprachbildung und die Einbeziehung weiterer Kitas. Angesichts der PISA-Ergebnisse muss diese Neuordnung dazu beitragen, soziale Bildungsungleichheit frühzeitig abzubauen. Die Ausweitung darf deshalb nicht dazu führen, dass Einrichtungen mit besonders hohem Sprachförderbedarf weniger Unterstützung erhalten. Kompetenzzentren, digitale Angebote und Fortbildungen können die spezialisierten Fachkräfte und Fachberatungen vor Ort ergänzen, aber nicht ersetzen.
Die agah fordert die Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag auf, die Neuordnung der Sprachförderung an folgenden Maßstäben auszurichten:
• Einen lückenlosen Übergang garantieren. Für das gesamte Jahr 2027 müssen Finanzierung und Auszahlung rechtzeitig, verbindlich und rechtssicher geregelt sein. Träger und Beschäftigte brauchen frühzeitig belastbare Kriterien, Berechnungsgrundlagen und Förderzusagen. Die kontinuierliche Sprachbildung der Kinder darf durch den Systemwechsel nicht unterbrochen werden.
• Kitas mit hohem Bedarf schützen und stärken. Einrichtungen mit besonderen sozialen, sprachlichen oder strukturellen Herausforderungen benötigen eine verlässliche Zusatzförderung nach transparenten Bedarfskriterien. Die durch PISA erneut sichtbar gewordene Bildungsungleichheit verlangt, zusätzliche Mittel gezielt dort einzusetzen, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Für die Übergangsphase ist ein wirksamer Bestandsschutz vorzusehen, damit gewachsene Unterstützungsstrukturen nicht wegbrechen.
• Die Ausweitung vollständig finanzieren. Wenn künftig deutlich mehr Kitas erreicht werden sollen, müssen die Mittel entsprechend anwachsen. Der Erhalt des bisherigen Gesamtvolumens ist lediglich eine Untergrenze. Eine flächendeckende Förderung darf nicht durch die Verdünnung bewährter Angebote finanziert werden.
• Frühe Förderung und den Übergang in die Grundschule sichern. Sprachliche Entwicklungsstände und Unterstützungsbedarfe müssen frühzeitig, fachlich fundiert und unter Berücksichtigung mehrsprachiger Entwicklung erkannt werden. Festgestellter Förderbedarf muss zu verlässlich verfügbaren Förderangeboten führen. Dafür sind die Zusammenarbeit zwischen Kitas, Grundschulen und Familien sowie die Kontinuität der Förderung über den Schuleintritt hinweg zu stärken.
• Unterstützung vor Ort und Qualitätsentwicklung verbinden. Fortbildungen, Beratung, digitale Angebote und wissenschaftliche Begleitung sind mit dauerhaft verfügbaren Personalressourcen in den Kitas zu verknüpfen. Entscheidend ist, dass zusätzliche Unterstützung im Alltag der Kinder tatsächlich ankommt und ihre sprachliche Entwicklung stärkt.
• Mehrsprachigkeit und die Zusammenarbeit mit Familien verankern. Die neue Förderstruktur muss Mehrsprachigkeit als Ressource anerkennen, Eltern niedrigschwellig einbeziehen und diskriminierungssensible Qualitätsstandards für sprachliche Bildung sichern. Die Förderung eines Kindes darf nicht davon abhängen, welche sprachlichen, zeitlichen oder finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten seine Familie mitbringt.
• Praxis und migrantische Interessenvertretungen beteiligen. Kommunen, Träger, Fachkräfte, Elternvertretungen, Ausländerbeiräte und die agah sind bei der Ausgestaltung und Evaluation der neuen Förderstruktur verbindlich einzubeziehen. Das Land soll jährlich transparent über Mittelverteilung, Personalsituation, erreichte Einrichtungen und Wirkungen berichten. Dabei ist besonders zu prüfen, ob Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf tatsächlich besser erreicht werden.