(pm/ea) – Der Bundesrat hat sich am Freitag auf Initiative Hessens dafür ausgesprochen, die geplante Neuregelung zur Gewerbesteuer von Rechenzentren nachzubessern. Ziel ist es, die Städte und Gemeinden, in denen Rechenzentren angesiedelt sind, künftig stärker an den Gewerbesteuereinnahmen zu beteiligen und steuerliche Umgehungsmöglichkeiten zu verhindern.
„Rechenzentren sind für unsere Wirtschaft unverzichtbar. Gerade im Rhein-Main-Gebiet sehen wir aber auch, was ihre Ansiedlung für die Städte und Gemeinden bedeutet. Sie stellen Flächen bereit, müssen für die notwendige Infrastruktur sorgen und erhalten dafür bislang häufig nur einen geringen Anteil der Gewerbesteuer. Das soll diese Empfehlung auf Initiative Hessens ändern. Denn wirtschaftlicher Erfolg muss auch den Kommunen und damit den Menschen vor Ort zugutekommen. Das schafft Akzeptanz für diese wichtigen Zukunftsvorhaben. Wer die Voraussetzungen für Investitionen schafft, muss auch angemessen an den Steuereinnahmen beteiligt werden. Dass der Bundesrat unsere Empfehlung unterstützt, ist deshalb ein wichtiges Signal für die hessischen Kommunen“, erklärte Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori.
Bislang richtet sich die Verteilung der Gewerbesteuer zwischen den Betriebsstätten eines Unternehmens grundsätzlich nach den dort gezahlten Arbeitslöhnen. Für Rechenzentren führt das häufig dazu, dass die Standortkommunen nur einen geringen Anteil erhalten. Denn Rechenzentren benötigen große Flächen und leistungsfähige Stromanschlüsse, beschäftigen aufgrund ihres hohen Automatisierungsgrades aber vergleichsweise wenige Menschen vor Ort.
Die Bundesregierung will deshalb für Unternehmen, die ausschließlich Rechenzentren betreiben, einen neuen Verteilungsmaßstab einführen. Künftig sollen 90 Prozent des Gewerbesteuermessbetrags anhand der elektrischen Nennanschlussleistung und nur noch zehn Prozent anhand der Arbeitslöhne auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden.
Hessen unterstützt diese Änderung, hat sich im Bundesrat aber erfolgreich für weitere Nachbesserungen eingesetzt. Denn nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollte die neue Regelung nur für Betriebe gelten, die ausschließlich Rechenzentren betreiben.
Der Bundesrat fordert nun, auch Betriebe zu erfassen, deren Tätigkeit nicht ausschließlich sondern überwiegend im Betrieb von Rechenzentren besteht. Darüber hinaus sollen sogenannte Co-Lokationen berücksichtigt werden. Dabei betreiben Unternehmen ihre eigene Informationstechnik in Rechenzentren anderer Anbieter. Auch in diesen Fällen soll die besondere Regelung zur Verteilung der Gewerbesteuer greifen können.
Die Entscheidung ist insbesondere für das Rhein-Main-Gebiet von Bedeutung. Mit dem Frankfurter Internetknoten DE-CIX gehört die Region zu den wichtigsten Standorten digitaler Infrastruktur in Europa. Gleichzeitig stehen viele Kommunen vor der Herausforderung, geeignete Gewerbeflächen bereitzustellen und den hohen Energiebedarf neuer Rechenzentren bei ihrer Planung zu berücksichtigen.
„Wir wollen, dass Hessen auch in Zukunft ein führender Standort für digitale Infrastruktur bleibt. Dafür brauchen wir die Städte und Gemeinden an unserer Seite. Die Akzeptanz für neue Rechenzentren wird größer, wenn die Menschen vor Ort auch einen konkreten Nutzen davon haben. Eine gerechtere Verteilung der Gewerbesteuer ist dafür ein wichtiger Schritt“, so Mansoori.
Hintergrund
Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 enthält neben Entlastungen bei der Einkommensteuer auch Änderungen des Gewerbesteuergesetzes. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 im ersten Durchgang zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die hessische Initiative zur Verhinderung steuerlicher Umgehungsmöglichkeiten ist in Ziffer 10 der Bundesratsdrucksache 507/1/26 enthalten. Die Berücksichtigung von Co-Lokationen ist Gegenstand von Ziffer 8.
Mit der Stellungnahme des Bundesrats sind die Änderungen noch nicht geltendes Recht. Sie müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt und abschließend entschieden werden.
