Feststellungsbeschluss: Nachrückerin für den Ausländerbeirat der Stadt Erlensee
Der unter der laufenden Nummer 108 aufgeführte Bewerber Janos Oravecs des Wahlvorschlages der Internationalen Demokratischen Liste (IDL) hat mit Schreiben vom 12.09.2026 auf das Mandat im Ausländerbeirat verzichtet.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags unter der laufenden Nummer 106, Frau Hiam Almustafa, als Nachrückerin für den Ausländerbeirat der Stadt Erlensee festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Erlensee, den 12. Oktober 2026
Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter
