„Mit 17 allein zur Ausbildung“: Arbeitshilfe zur Erteilung eines Streckenführerscheins veröffentlicht

(pm/ea) – Das Hessische Verkehrsministerium hat eine Arbeitshilfe für die hessischen Fahrerlaubnisbehörden zur Erteilung eines Streckenführerscheins veröffentlicht, die einheitliche Kriterien für Ausnahmegenehmigungen, mit denen Auszubildende ab 17 Jahren allein mit dem Auto zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb fahren dürfen, enthält.

Der sogenannte Streckenführerschein erlaubt es Jugendlichen eine genau festgelegte Strecke allein fahren zu dürfen – typischerweise zwischen Wohnort und Ausbildungs-, Schul- oder Arbeitsstätte.

Der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister und stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori sagte: „Gerade Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die auf dem Land leben, müssen zu ihrem Ausbildungsplatz oder ihrer Schule weite Wege zurücklegen. Gerade dort, wo der Bus nicht fährt, die Verbindung zu lange dauert oder andere Wege schlicht nicht verlässlich funktionieren, braucht es praxistaugliche Lösungen, damit sie zuverlässig an ihr Ziel kommen. Mit unserer Arbeitshilfe geben wir den Fahrerlaubnisbehörden klare Kriterien an die Hand, damit junge Menschen ab 17 Jahren in begründeten Ausnahmefällen früher selbstständig zur Schule oder Ausbildungsstätte fahren können. Das schafft Verlässlichkeit für Familien, entlastet im Alltag und verbessert die Chancen junger Menschen auf Ausbildung – unabhängig davon, wo sie in Hessen leben.“

Die Arbeitshilfe gibt den zuständigen Stellen entsprechende Kriterien an die Hand, nach denen sie ihre Entscheidung auszurichten haben. Ein Streckenführerschein kann demnach erteilt werden,

• zu den erforderlichen Zeiten keine zumutbare und verlässliche Verbindung mit Bus und Bahn besteht,
• keine verlässliche Mitfahrgelegenheiten oder die Möglichkeit von Bring- und Holfahrten zur Verfügung stehen,
• keine anderen Fahrzeuge, die bereits vor dem 18. Geburtstag gefahren werden dürfen, auch bei schwierigen Wetterbedingungen wie Schnee, Eis, Regen, Wind oder Kälte eine sichere und verlässliche Alternative bieten,
• keine zumutbare Übernachtungsmöglichkeit am Schul- oder Ausbildungsort besteht.

Nur wenn all diese Möglichkeiten gelten, kann eine Ausnahmegenehmigung für die eigenständige Fahrt mit dem Auto in Betracht kommen. Es müssen nachweisbar außergewöhnliche Umstände vorliegen, sie sich wesentlich von der Situation Gleichaltriger unterscheidet, so dass ein Warten auf das Erreichen des Mindestalters für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Hintergrund

Ein Streckenführerschein ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine eng begrenzte Ausnahme vom Mindestalter für den Pkw-Führerschein der Klasse B. Er kann in besonderen Härtefällen ermöglichen, dass Jugendliche ab 17 Jahren eine genau festgelegte Strecke allein fahren dürfen – typischerweise zwischen Wohnort und Ausbildungs-, Schul- oder Arbeitsstätte.

 

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