Zweiräder im Fokus: Verkehrsspezialisten ahndeten zahlreiche Verstöße

(pm/ea) – Im Rahmen mobiler und stationärer Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt auf Zweirädern haben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte am Donnerstag zwischen 10 und 16 Uhr zahlreiche Verstöße festgestellt. Kontrolliert wurden unter anderem Motorräder, E-Scooter und weitere Verkehrsteilnehmende.

Die Maßnahmen begannen im Bereich der Aschaffenburger Straße und erstreckten sich im weiteren Verlauf auch auf das Hanauer Stadtgebiet.

Während der mehrstündigen Kontrollen wurden unter anderem drei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, zwei Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Fall des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt. Darüber hinaus wurden ein Geschwindigkeitsverstoß, ein Rotlichtverstoß, ein Verstoß gegen die Gurtpflicht sowie die unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt geahndet. Bei zwei Fahrzeugen wurden Mängel festgestellt und entsprechende Mängelkarten ausgestellt. In einem weiteren Fall wurde die Weiterfahrt eines Autos aufgrund erheblicher Schäden im Bereich der Fahrzeugfront untersagt.

Zudem wurden zwei Personen festgestellt, die mit einem E-Scooter unterwegs waren, obwohl sie das erforderliche Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht hatten.

Letztlich wurden insgesamt acht Leichtkrafträder (unter 125 ccm), 28 Krafträder (über 125 ccm), 33 E-Scooter, zwei E-Bikes sowie ein Lastkraftwagen und 31 Autos kontrolliert.

Für einen Verkehrsteilnehmer endete die Kontrolle mit zwei Strafanzeigen. Auf der Anfahrt zur Kontrollstelle habe der Mann die Besatzung eines zivilen Polizeifahrzeugs, die er wohl nicht als Polizeibeamte erkannt hatte, beleidigt.

Bei der anschließenden Kontrolle habe der Autofahrer den Beamten sodann wiederholt Bargeld angeboten, sofern diese von einer Anzeige wegen des Verdachts der Beleidigung absehen würden. Gegen den Verdächtigen wurde daraufhin zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Versuchs der Bestechung eingeleitet.

Einer Zivilstreife fiel außerdem ein E-Scooter auf, der mit einer Geschwindigkeit von rund 45 Stundenkilometern und somit deutlich zu schnell unterwegs war. Bei der Überprüfung gab der Fahrer an, die Geschwindigkeit des E-Scooters durch eine Veränderung der Software erhöht zu haben. Die Weiterfahrt wurde zunächst untersagt.

Im Anschluss an die Kontrollmaßnahmen wurde auf der Bundesstraße 448 ein 54-jähriger Autofahrer durch ein Zivilfahrzeug mit verbauter Messtechnik mit einer Geschwindigkeit von 145 Stundenkilometern bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt.

Bei der Begutachtung ergab sich zudem der Verdacht, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder verfälscht beziehungsweise nicht ordnungsgemäß angebracht waren. Auch hierzu wurden entsprechende Ermittlungen eingeleitet.

 

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