Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Beschluss über den Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Magistrats

Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2025 (GVBl 2025), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee am 20. August 2026 folgenden Beschluss gefasst:

Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 113 HGO beschlossen. Der Magistrat wird zugleich entlastet (§ 114 Abs. 1 HGO).

Bekanntmachung

Der Jahresabschluss 2022 mit dem Rechenschaftsbericht wird gemäß § 114 HGO für die Dauer von mindestens einem Jahr auf der Internetseite der Stadt Erlensee veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Der Link lautet: https://www.erlensee.de/rathaus-politik/stadtpolitik/haushalt/

Erlensee, den 27. August 2026

Für den Magistrat

gez. Stefan Erb
Bürgermeister

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