Beschluss über den Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Magistrats
Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2025 (GVBl 2025), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee am 20. August 2026 folgenden Beschluss gefasst:
Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 113 HGO beschlossen. Der Magistrat wird zugleich entlastet (§ 114 Abs. 1 HGO).
Bekanntmachung
Der Jahresabschluss 2022 mit dem Rechenschaftsbericht wird gemäß § 114 HGO für die Dauer von mindestens einem Jahr auf der Internetseite der Stadt Erlensee veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.
Der Link lautet: https://www.erlensee.de/rathaus-politik/stadtpolitik/haushalt/
Erlensee, den 27. August 2026
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister
