Feststellungsbeschluss Nachrücker STVV Ostermeyer
Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee
Der unter der laufenden Nummer 402 aufgeführte Bewerber Werner Scherer des Wahlvorschlages BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) wurde in den Magistrat der Stadt Erlensee gewählt, am 21.05.2026 in das Amt eingeführt und verliert das Mandat in der Stadtverordnetenversammlung.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags unter der laufenden Nummer 403,
Frau Sylvia Ostermeyer,
als Nachrückerin für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Erlensee, den 22. Mai 2026
Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter
