Feststellungsbeschluss – Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee
Der unter der laufenden Nummer 206 aufgeführte Bewerber Sebastian Horn des Wahlvorschlages der Alternative für Deutschland (AfD) hat mit Schreiben vom 10.05.2026 auf das Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags unter der laufenden Nummer 207,
Herr Helmut Gruber,
als Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Erlensee, den 11. Mai 2026
Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter
