Änderung der Hauptsatzung
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee in ihrer Sitzung am 23.04.2026 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel I
§ 4 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
§ 4 „Magistrat“
(1) Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister und den Stadträten.
(2) Die Anzahl der Stadträte beträgt 8.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten werden.
Erlensee, den 24.04.2026
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister
