Einladung zur konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 23.04.2026 um 19:30 Uhr in der Erlenhalle, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee
Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden .
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister
Drucksache 1 / LP 26-31 STVV
2. Feststellung des am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehörenden Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung
Drucksache 2 / LP 26-31 STVV
Der Bürgermeister stellt das am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehörende Mitglied fest. Bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit zur Stadtverordnetenversammlung führt das unter ihnen älteste Mitglied den Vorsitz. Sie oder er übernimmt die Sitzungsleitung, bis die Wahl der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt ist.
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
Drucksache 3 / LP 26-31 STVV
4. Wahl der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
Drucksache 4 / LP 26-31 STVV
Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden. Unmittelbar nach der Wahl übernimmt die bzw. der Vorsitzende die Leitung der Sitzung.
5. Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
Drucksache 5 / LP 26-31 STVV
6. Festlegung der Reihenfolge der Vertretung der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
Drucksache 6 / LP 26-31 STVV
7. Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers , Wahl der stellvertretenden Schriftführerinnen und Schriftführer
Drucksache 7 / LP 26-31 STVV
8. Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 15.03.2026
hier: Beschluss der Gültigkeit der Wahl
Drucksache 8 / LP 26-31 STVV
9. Ausländerbeiratswahl am 15.03.2026
hier: Beschluss der Gültigkeit der Wahl
Drucksache 9 / LP 26-31 STVV
10. Bekanntgabe der Sitzverteilung in den Ausschüssen
Drucksache 10 / LP 26-31 STVV
Gemäß § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Erlensee bildet die Stadtverordnetenversammlung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuss
2. Bau- und Umweltausschuss
3. Sozialausschuss
Gemäß § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung haben die Ausschüsse 7 Mitglieder. Diese setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen (Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO).
§ 22 Abs. 3 und 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) gilt entsprechend.
Nach § 22 Abs. 3 und 4 KWG erhält dabei die
SPD-Fraktion 2 Sitze
die CDU-Fraktion 1 Sitz
die AfD-Fraktion 1 Sitz
die Fraktion Freie Wähler 1 Sitz
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz
die Fraktion Die Linke 1 Sitz

11. Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach“
Drucksache 11 / LP 26-31 STVV
Die Stadtverordnetenversammlung wählt fünf Vertreterinnen bzw. Vertreter und 5 Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach“.
12. Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters sowie einer ersten und einer zweiten Stellvertretung für die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain
Drucksache 12 / LP 26-31 STVV
13. Wahl der Mitglieder und deren Stellvertretungen des Koordinierungsausschusses zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit in Erlensee
Drucksache 13 / LP 26-31 STVV
14. Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters und einer Stellvertretung für die Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen
Drucksache 14 / LP 26-31 STVV
15. Änderung der Hauptsatzung
hier: Antrag des Bürgermeisters
Drucksache 15 / LP 26-31 STVV
Die Stadtverordnetenversammlung soll die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschließen:
Artikel I
§ 4 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
§ 4 „Magistrat“
(1) Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister und den Stadträten.
(2) Die Anzahl der Stadträte beträgt 8.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Die Zusammensetzung des Magistrats und damit auch die Stärke sollte nach jeder Kommunalwahl von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt werden können. Aus diesem Grund wurde dieser Tagesordnungspunkt vorsorglich an dieser Stelle eingefügt.
Wird eine Erhöhung der Zahl der Stellen beschlossen, ist grundsätzlich nur eine Wahl auf der Grundlage der noch bestehenden Zahl an Stellen möglich. § 55 Abs. 1 S. 3 HGO regelt insofern, dass bei einer während der Wahlzeit erfolgten Erhöhung der Zahl mehrerer gleichartiger unbesoldeter Stellen keine Neuwahl, sondern eine Neuberechnung der Stellenverteilung unter Berücksichtigung der erhöhten Zahl der Stellen durchgeführt wird.
Im Falle einer entsprechenden Änderung der Hauptsatzung würde diese Neuberechnung nach Inkrafttreten der Änderung erfolgen. Die Amtseinführung der beiden zusätzlichen Städträtinnen und Stadträte erfolgt dann im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026.
Die Änderung der Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten.
16. Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträtinnen bzw. Stadträte
Drucksache 16 / LP 26-31 STVV
Erlensee, 13.04.2026
gez. Stefan Erb
Bürgermeister
⇒ Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee
Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.
⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite
