Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Erlensee

Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Erlensee lade ich hiermit alle Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht eingefriedeten Grundstücken der Gemarkungen Langendiebach und Rückingen zur 46. Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Erlensee für Dienstag, 14.04.2026, 19:30 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus Rückingen, An der Wasserburg 12, 63526 Erlensee, herzlichst ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Jagdvorstandes – Vorsitzender
3. Bericht des Jagdvorstandes – Kassiererin
4. Verwendung der Jagdpacht 2025
5. Bericht des Kassenrevisors
6. Entlastung des Vorstandes
7. Wahl des Jagdvorstandes
8. Jagdpacht Rückingen
9. Verschiedenes

Ich bitte, wenn möglich, um persönliches Erscheinen.

Bei Verhinderung kann sich gemäß § 9 (3) der Satzung der Jagdgenossenschaft Erlensee jede Genossin und jeder Genosse vertreten lassen. Die Vertretung kann wahrgenommen werden durch ein Kind, einen Ehegatten, ein Elternteil oder einen anderen Genossen, sofern diese voll geschäftsfähig und mit einer schriftlichen Vertretungsvollmacht ausgestattet sind.

Im Vertretungsfall ist die von der Genossin oder dem Genossen unterschriebene Vertretungsvollmacht und der Personalausweis des Bevollmächtigten beim Einlass vorzulegen.

Erlensee, 23.03.2026

Stefan Erb
Jagdvorsteher

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