Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erlensee über die Bildung, Aufgabe und Arbeit des Seniorenbeirats
Artikel I
Präambel
Auf Grund der §§ 5 und 8 c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI S. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee am 26.02.2026 folgende Satzung erlassen:
Artikel II
§ 4 Bildung und Mitglieder des Seniorenbeirats
§ 4 Absatz 1, Satz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Mitglieder des Seniorenbeirats werden für fünf Jahre von den Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Erlensee, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, in einem festgelegten Wahlzeitraum gewählt.
Artikel III
§ 11 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten werden.
Erlensee, den 05. März 2026
gez. Stefan Erb
Bürgermeister
