AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 26.02.2026 um 19:30 Uhr in der Erlenhalle, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee

Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Anfragen

4. Tätigkeitsbericht über die Arbeit des Seniorenbeirats

5. Tätigkeitsbericht über die Arbeit des Ausländerbeirats

6. Änderung der Entwässerungssatzung;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss, dort behandelt in der Sitzung am 19.02.2026
Drucksache 238 / LP 21-26 STVV

Eine Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) soll beschlossen werden.

Mit der Nachverdichtung durch weitere Versiegelungen und wachsenden Einwohnerzahl erhöht sich stetig die Abwassermenge des Kanalnetzes und der anschließenden Abwasserreinigung. Um einen verzögerten Abfluss ins städtischen Kanalnetz und weiterführend zur Kläranlage zu erreichen, empfiehlt der Fachdienst Tiefbau und Straßenbau dringend eine Anpassung der erlaubten Einleitemenge. Hierdurch können evtl. kostenintensive Dimensionsvergrößerungen der städtischen Kanäle
vermieden werden.

Gemäß DIN 1986 ist bei jeder baulichen Änderung auf einem Grundstück ein Entwässerungsantrag einzureichen, der nicht nur das neu geplante Gebäude, sondern die gesamte Grundstücksent-
wässerung betrachtet.

Diese Einleitbeschränkung führt dazu, dass Grundstücksbesitzer u.U. Rückhalteschächte oder Retentionszisternen bauen müssen, um nur die zulässige Einleitemenge ins städtische Kanalnetz
abzuleiten und weiteres Volumen zur Gartenbewässerung zu nutzen. Auch wird einer möglichen Versickerung auf dem Grundstück der Zufluss an das städtische Kanalnetz reduziert werden.

Der Fachdienst Tiefbau und Straßenbau empfiehlt aus den genannten Gründen die Entwässerungssatzung der Stadt Erlensee entsprechend zu ergänzen.

Beispiel: Ein Grundstück mit einer Größe von 1.000 m² darf im Regenfall nur 1,0 l/s ins Kanalnetz einleiten.

7. Leitlinien zur Ausübung der Zustimmung nach § 36a BauGB („Bau-Turbo“);
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss, dort behandelt in der Sitzung am 19.02.2026
Drucksache 235 / LP 21-26 STVV

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus („Bau-Turbo“) hat der Bundesgesetzgeber den neuen § 246e BauGB eingeführt. Dieser erlaubt bis zum 31.12.2030 weitreichende Abweichungen von Bebauungsplänen und den Regelungen des Baugesetzbuchs, um Wohnraum zu schaffen.

Zentrales Steuerungselement für die Kommunen ist dabei die Zustimmung der Gemeinde nach dem neuen § 36a BauGB. Wird diese Zustimmung nicht innerhalb von drei Monaten verweigert,
gilt sie kraft Gesetzes als erteilt (Genehmigungsfiktion).

Die Frist von drei Monaten stellt für den Sitzungsturnus der Stadtverordnetenversammlung eine Herausforderung dar. Um Handlungsfähigkeit zu sichern und ein „stillschweigendes“ Inkrafttreten von Baugenehmigungen durch Fristablauf zu verhindern, ist eine Übertragung der Entscheidungskompetenz auf den Magistrat als Verwaltungsorgan notwendig.

Gleichzeitig muss verhindert werden, dass durch die Deregulierung des § 246e BauGB städtebauliche Fehlentwicklungen in Erlensee entstehen.

Analog zum Vorgehen anderer Kommunen im Main-Kinzig-Kreis (z.B. Nidderau) schafft Erlensee mit diesem Beschluss einen transparenten Kriterienkatalog. Dies gibt Bauherren Planungssicherheit und der Verwaltung (Magistrat) eine klare Handlungsgrundlage für die Fristwahrung. Durch die Einbindung des Bau- und Umweltausschusses via Berichtspflicht bleibt die parlamentarische Kontrolle gewahrt.

Die Bezugnahme auf das Innenstadtkonzept/ISEK stellt sicher, dass der „Bau-Turbo“ nicht konterkarierend wirkt, sondern die strategischen Entwicklungsziele der Stadt Erlensee unterstützt. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge können ggf. Einnahmen zur Deckung von Infrastrukturfolgekosten generiert werden.

8. Gesamtkonzept Bürger:innen-Treff;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 11.02.2026
Drucksache 243 / LP 21-26 STVV

Die geplante Veräußerung der ehemaligen Kita „Am Rathaus“ soll auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nicht weiterverfolgt, bis ein umfassendes Gesamtkonzept für einen Bürger:innen-Treff erarbeitet wurde.

9. Kein weiterer Landschaftsfraß durch neues Gewerbegebiet;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 11.02.2026
Drucksache 242 / LP 21-26 STVV

Die Stadtverordnetenversammlung soll sich Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen die Ausweisung neuer Gewerbeflächen im Bereich nördlich des toom-Baumarkts (entlang der Umgehungsstraße bis zur Verlängerung der Weingartenstraße) aussprechen und für den Erhalt des wertvollen Biotops einsetzen.

10. Änderung der Satzung der Stadt Erlensee über die Bildung, Aufgabe und Arbeit des Seniorenbeirats
Drucksache 241 / LP 21-26 STVV

In der alten Fassung dieser Satzung stand, dass der Seniorenbeirat analog des Ausländerbeirats und somit am Tage der Kommunalwahlen gewählt wird. Ziel war das Erreichen einer höheren
Wahlbeteiligung. Dies ist gemäß Auskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes rechtlich jedoch nicht möglich.

11. Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Erlensee
Drucksache 237 / LP 21-26 STVV

Die Stadtverordnetenversammlung soll für die Dauer von fünf Jahren Herrn Alfonso Baldan zur stellvertretenden Schiedsperson wählen.

12. Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für den Zeitraum 01.04.2026 bis 31.12.2032
Drucksache 236 / LP 21-26 STVV

Die Stadt Erlensee soll gemeinsam mit der Gemeinde Rodenbach der Aufforderung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachkommen und einen
Antrag für das Förderjahr 2026 und mögliche weitere sechs Folgejahre zur Umsetzung einer Partnerschaft für Demokratie stellen.

13. Jahresabschluss 2025 – Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 100 HGO
Drucksache 239 / LP 21-26 STVV

14. Ablösung eines Erbbaurechtsvertrages
Drucksache 240 / LP 21-26 STVV

 

Erlensee, 16.02.2026

gez. Christian Scholz
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

 

⇒ Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee

Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

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