(pm/ea) – Die Stadtverwaltung Erlensee macht darauf aufmerksam, dass für 2026 keine Grundbesitzabgabenbescheide versendet werden. Ein Versand erfolgt nur bei Änderungen der Beträge, d. h. wenn sich die Beträge der Grundsteuer oder der Abfallgebühren ändern.
Da die Grundbesitzabgaben unverändert bleiben, gilt der Bescheid aus 2025 auch für das Jahr 2026. Bescheide sind aus diesem Grund grundsätzlich aufzubewahren. Adressänderungen sind dem Steueramt bitte immer mitzuteilen.
