AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 22.01.2026 um 19:30 Uhr im Bürgerhaus „Zum neuen Löwen“, Hauptstraße 4 – 6, 63526 Erlensee

Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Anfragen

4. Fortführung der Bürgerfragestunde in geänderter Form
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vom 06.12.2025
Drucksache 231 / LP 21-26 STVV

Das Format der Bürgerfragestunde soll verändert fortgeführt in Form von mindestens drei Bürgerversammlungen pro Jahr, in denen die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit erhalten, Fragen aus allen kommunalpolitischen Bereichen an ihre Stadtverordneten zu stellen.

5. Baugebiet „Im Büchensaal II“
hier: Musterkaufvertrag für die Wohnbaugrundstücke inklusive Festsetzung des Verkaufspreises;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt in der Sitzung am 15.01.2026
Drucksache 232 / LP 21-26 STVV

Der Magistrat soll ermächtigt werden, unter Anwendung des Musterkaufvertrages die Veräußerungen der Wohnbaugrundstücke direkt zu tätigen. Die betroffenen Grundstücke sind mit dem Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen. Die Grundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 550,00 € je Quadratmeter veräußert.

Die zwei zum Langenselbolder Weg hin gelegenen Bauzeilen sind von dieser Beschlussfassung ausgenommen. Es sind dies die Flurstücke 338, 339, 352, 353, 354 und 355. Die Veräußerung dieser Grundstücke obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Das Flurstück 341 soll nicht veräußert werden. Es soll für eine mögliche zukünftige Fortführung der Erschließungsstraße bis auf Weiteres bevorratet werden.

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ (im östlichen unmittelbaren Anschluss an das Wohngebiet „Im Büchensaal“) wurden die Voraussetzungen für die Errichtung der dringend erforderlichen vierten Grundschule nebst Schulsporthalle geschaffen.

Der Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ hat eine Gesamtgröße von 29.447 m2. Hiervon entfallen auf das Grundstück für die Grundschule 15.341 m2, auf die Wohnbaugrundstücke 11.355 m2 und 2.751 m2 auf Straßenflächen.

Wie bereits bei der Entwicklung vergangener Baugebiete wird vorgeschlagen, den Magistrat unter Anwendung der Musterkaufverträge und dem festgesetzten Grundstückspreis zu ermächtigen, die Verkäufe zu tätigen.

Die 11.355 m2 Wohnbaufläche sind in 22 Grundstücke mit einer Größe von jeweils ca. 500 m2 aufgeteilt.

6. Beschluss der neuen Verordnung der Stadt Erlensee über das Verbot des Betretens und Befahrens des bundeseigenen Teils des ehemaligen Fliegerhorstes
Langendiebach im Stadtteil Langendiebach (Gefahrenabwehrverordnung Fliegerhorst Langendiebach)
Drucksache 233 / LP 21-26 STVV

Die derzeit gültige Verordnung der Stadt Erlensee über das Verbot des Betretens und Befahrens des bundeseigenen Teils des ehemaligen Fliegerhorstes Langendiebach im Stadtteil Langendiebach (Gefahrenabwehrverordnung Fliegerhorst Langendiebach) ist auf einem nicht mehr aktuellen Stand hinsichtlich der zum Betreten/Befahren freigegebenen Wege im Bereich des bundeseigenen Teils des ehemaligen Fliegerhorstes. Die Verordnung wurde akualisiert und soll neu beschlossen werden.

7. Verleihung von Ehrenbezeichnungen an aktive Stadtverordnete
Drucksache 234 / LP 21-26 STVV

Folgenden aktiven Stadtverordneten wird eine Ehrenbezeichnung gemäß § 2 Absatz 2 der Satzung über die Ehrug verdienter Perönlichkeiten und über die Würdigung hervorragender Leistungen auf dem Gebiete des Sports der Stadt Erlensee verliehen:

Walter Stolper, Horst Pabst und Sascha Schneider

Gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und über die Würdigung hervorragender Leistungen auf dem Gebiete des Sports der Stadt Erlensee kann Bürgerinnen und Bürgern, die mindestens 20 Jahre ein kommunales Amt ohne Tadel ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verliehen werden. Für die Berechnung der Ehrenamtszeiten ist es
unerheblich, ob diese zusammenhängend oder unterbrochen ausgeübt worden sind.

Die Ehrenbezeichnung für Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ist die des Stadtältesten.

 

Erlensee, den 14.01.2026

gez. Christian Scholz
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

⇒ Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee

Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

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