Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden im MKK: Maintal, Erlensee und Sinntal überschreiten Grundsteuer-Empfehlungen des Landes besonders deutlich

(pm/ea) – Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Main-Kinzig-Kreis haben die Städte und Gemeinden weiter mit finanziellen Schieflagen zu kämpfen. So können nur sechs der 29 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen – zwei weniger als im Vorjahr.

„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder. Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.

„Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Zum größten Teil wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. 15 von 23 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt”, erklärt Kilp. Am deutlichsten haben Maintal (+303 Prozentpunkte), Erlensee (+230), und Sinntal (+116) die aufkommensneutrale Empfehlung überschritten. Immerhin haben mit Neuberg (-30) und Großkrotzenburg (-28) auch zwei Kommunen die Empfehlung signifikant unterschritten.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Maintal (950 Prozent), Erlensee (895) und Schöneck (857) an der Spitze im Main-Kinzig-Kreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben Flörsbachtal (196,56) und Gründau (200) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 544 Prozent liegt der Main-Kinzig-Kreis 42 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (502) und über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Main-Kinzig-Kreis ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Schöneck mit rund 460 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Erlensee (etwa 360 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung liegt in Gründau mit rund 87 Euro bei weniger als einem Fünftel gegenüber dem Spitzenreiter. Die durchschnittliche Belastung liegt im Main-Kinzig-Kreis bei etwa 219 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier ruft Großkrotzenburg mit 979 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Hanau die Land- und Forstwirte mit 175 Prozent am geringsten belastet.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach eigenen Angaben ist die Grundsteuer C in Maintal bereits beschlossen, in anderen Kommunen ist sie kein Thema.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben sieben Kreiskommunen ihren Hebesatz gegenüber 2024 gesteigert: Die größte Steigerung gab es in Gründau um 27 Punkte. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden weiterhin mit 435 Prozent in Langenselbold tragen, Biebergemünd hat die geringste Belastung mit 330 Prozent. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen bei 395 Prozent und damit unter dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnten diese Frist für den Haushalt 2025 nur zwei Kommunen aus dem Main-Kinzig-Kreis einhalten: Bad Soden-Salmünster und Großkrotzenburg hatten Doppelhaushalte für die Jahre 2024 und 2025 verabschiedet – mussten also nicht erneut ran. Während fünf Kommunen ihren Haushalt immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet hatten, erledigten dies die restlichen 22 erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hatte Neuberg mit der Verabschiedung am 12.11.2025 die Frist mit 347 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Main-Kinzig-Kreises den Stichtag für 2025 um 110 Tage überschritten und brauchten damit 37 Tage länger als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Main-Kinzig-Kreis ist die Verpackungssteuer nach eigenen Angaben nur in Hanau ein Thema. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichten mit Hasselroth und Langenselbold 2025 zwei weitere Kommunen komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Linsengericht ist von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge gewechselt. Damit verlangen im Main-Kinzig-Kreis zehn Kommunen einmalige Beiträge, nur in Linsengericht werden wiederkehrende Beiträge erhoben, 18 Kommunen verzichten auf die Erhebung.

Die detaillierten Auswertungen für den Main-Kinzig-Kreis inklusive Tabelle, Diagramm und Übersichtskarte sowie die Positionen des BdSt Hessen zur Grundsteuer-Reform, Straßenbeiträgen und Bagatellsteuern sind im Internet unter www.steuerzahler-hessen.de zu finden.

 

Symbolfoto: Markus Sommerfeld

Anzeige