(pm/ea) – Mit Datum vom 01.08.2022 ist die Katzenschutzverordnung der Stadt Erlensee in Kraft getreten. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, um das Wohl freilebender Katzen zu verbessern und unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. Mit der Einhaltung der Regelungen der Katzenschutzverordnung tragen alle dazu bei, das Tierwohl in Erlensee nachhaltig zu schützen, worauf in einer Pressemitteilung hingewiesen wird.
Nach § 1 der Verordnung müssen Katzenhalterinnen und -halter, die ihren Tieren Freigang gewähren:
– diese vorher kastrieren,
– mit Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen
– und in einem kostenfrei zur Verfügung stehenden Haustierregister registrieren lassen.
Diese Pflicht gilt auch für Personen, die regelmäßig freilaufende Katzen füttern.
Im Interesse der Allgemeinheit und des Tierwohls bittet die Ordnungsbehörde, achtsam diese Reglungen zu befolgen. Die vollständige Katzenschutzverordnung ist auf der städtischen Homepage unter www.erlensee.de im Bereich Ortsrecht abrufbar.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Erlensee (06183-9151602 oder 9151603) gerne zur Verfügung.
