AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 25.09.2025 um 19:30 Uhr in der Erlenhalle, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee, unter anderem mit den Themen „Umgestaltung Friedrich-Ebert- und Bogenstraße“ sowie „Neufassung der Straßenreinigungssatzung“

Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Anfragen

4. Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße und Bogenstraße – Verkehrskonzept im Zuge der Einführung der Einbahnstraßenregelung
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 12.08.2025
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.08.2025 an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 11.09.2025
Drucksache 214 / LP 21-26 STVV

Der Magistrat soll auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beauftragt werden, für die Friedrich-Ebert-Straße und Bogenstraße zeitgleich mit der Einführung einer Einbahnstraßenregelung, ein Verkehrskonzept zu erstellen, das sowohl dem Sicherheitsbedürfnis als auch dem Mobilitätsbedürfnis von Fahrradfahrern, Fußgängern und dem Autoverkehr gleichermaßen gerecht wird.

5. Förderung des Pakts für den Ganztag im Wege von Zusatzvereinbarungen mit den Trägern an den Grundschulen
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.08.2025 an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Sozialausschuss; dort behandelt am 15.09.2025
Drucksache 211 / LP 21-26 STVV

Zum Schuljahr 2025/26 besteht die Möglichkeit für die Träger des Pakts für den Ganztag an den Erlenseer Grundschulen über eine Zusatzvereinbarung eine Förderung bis zu 20.000 € je Schuljahr von der Stadt Erlensee für begründete Sonderprojekte zu erhalten.
Diese Sonderprojekte müssen an die Anforderung geknüpft sein, dass deren konkrete Inhalte über die Vorgaben im Sinne des Kapitels 12 Absatz 6 der vom Main-Kinzig-Kreis beschlossenen „Richtlinie zur Durchführung des Pakts für den Ganztag im Main-Kinzig-Kreis“ hinausgehen.
Die Förderung der Stadt Erlensee darf also nicht in Abzug von den Fördermitteln des MKK gebracht werden. Die Träger sind verpflichtet, dies anzuzeigen, sollte dieser Fall eintreten. Zudem sind die möglichen Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern an den erlenseer Grundschulen jederzeit zum Ende des laufenden Schuljahrs durch die Stadt Erlensee ohne Angabe von Gründen kündbar.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 über die Erhöhung der Förderung für die betreuenden Grundschulen im Pakt für den Ganztag soll aufgehoben werden.

6. Neufassung der Straßenreinigungssatzung
Drucksache 219 / LP 21-26 STVV

Der nachfolgende Entwurf der „Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erlensee (Straßenreinigungssatzung)“ soll beschlossen werden. Die Straßenreinigungssatzung soll zum 01.11.2025 in Kraft treten.

Die bisherige „Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Erlensee vom 14.11.1991“ soll mit gleichem Datum außer Kraft gesetzt werden.

Begründung:

Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erlensee besteht seit dem 14.11.1991 und ist teilweise in ihren Formulierungen veraltet. Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) empfiehlt, die Straßenreinigungssatzung entsprechend der aktuellen Mustersatzung des Verbandes neu zu fassen. Der hier durch den Magistrat vorgelegte Entwurf der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Erlensee entspricht grundlegend diesem Muster.

 

Auf die Formulierung des § 6 Abs. 1 wird hingewiesen:

Hier lautet die aktuelle Regelung:

„Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile), wenn sie mit einer festen Decke (Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in ihrer Wirkung ähnlichen Material) versehen sind. Die Reinigungspflicht umfasst auch die Entfernung aller nicht auf die Straße gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat jeglicher Art.“

Die neue Fassung des §en 6 Abs. 1 lautet wie folgt:

Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile), wenn sie mit einer festen Decke (Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in ihrer Wirkung ähnlichen Material) versehen sind.

Mit dem Entfall der Beseitigungspflicht von Gras und Unkraut kann dem Gedanken der „Krautschau-Bewusstsein für die Präsenz von Wildpflanzen im urbanen Raum“ (https://www.senckenberg.de/de/krautschau/) Rechnung getragen werden.

Ansonsten ergeben sich keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen.

 

Erlensee, den 17.09.2025

gez. Christian Scholz
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

 

⇒ Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee

Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

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