Dieter Jenz macht sich in seinem Leserbrief Gedanken über die Zukunft des Hallenbads.
Sanierung und Weiterbetrieb des Hallenbads zählen ebenfalls zu den aktuellen Themen im Vorfeld der Bürgermeisterwahl. Viele Bürgerinnen und Bürger in Erlensee, mich eingeschlossen, würden sich sehr freuen, wenn es gelänge, das Hallenbad nach der erforderlichen Sanierung wieder zu öffnen und zu betreiben. Der Förderverein Hallenbad Erlensee e.V. setzt sich jedenfalls tatkräftig dafür ein.
Betrieb und Unterhalt eines Hallenbads zählen nicht zu den Pflichtleistungen einer Kommune. Wenn das Hallenbad unter städtischer Regie und nicht privatwirtschaftlich betrieben werden soll, muss die Stadt Erlensee die dazu erforderlichen Mittel aufbringen. In den Jahren bis zur Schließung arbeitete das Hallenbad meines Wissens stets defizitär, was schließlich zum Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung führte, das Hallenbad zu schließen.
Wenn jährliche Defizite in Kauf genommen werden sollen, muss die Stadt zusätzliche Einnahmen erzielen, um diese Defizite ausgleichen zu können. Eine Möglichkeit bestünde darin, die Eintrittspreise drastisch zu erhöhen. Dies würde aber dazu führen, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen den Eintritt nicht mehr leisten können. Im Hinblick auf das Einkommen lagen die Bruttoeinkünfte je steuerpflichtigem Einwohner in Erlensee bezogen auf das Jahr 2023 im hessenweiten Vergleich bei deutlich unterdurchschnittlichen 40.532 Euro (Hessen: 46.123 Euro).
Eine Alternative zur Defizitdeckung sind Steuererhöhungen. Bedeutende Steuerquellen einer Kommune sind im Wesentlichen die Gewerbe- und Grundsteuern sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer.
Meines Wissens standen ursprünglich rund 15-20 Mio. Euro für die Sanierung des Hallenbads im Raum (siehe auch Beitrag bei Erlensee Aktuell vom 27.10.2022). Jährliche Kosten für Betrieb und Unterhalt kommen noch hinzu. Im April 2023 sprach Bürgermeister Erb von gut zwei Millionen Euro, die die Stadt künftig jedes Jahr für das Hallenbad zuschießen müsste.
Heute legt es Bürgermeister Erb nach meiner Wahrnehmung gewissermaßen dem Förderverein in die Hände, Sanierung und Weiterbetrieb des Hallenbads zu ermöglichen. Im kürzlichen Interview bei Erlensee Aktuell äußerte er sich so: „Ich bin bedingt zuversichtlich, dass der Förderverein die Aufgabe stemmen kann. Wenn ein Weiterbetrieb realistisch erscheint, werde ich diesen unterstützen.“ Meine Interpretation, mit meinen Worten ausgedrückt: „Wenn der Förderverein es schafft, soll es mir recht sein und ich unterstütze den Verein. Wenn nicht, dann hänge ich mich da nicht weiter rein.“
Bürgermeisterkandidat Bousonville äußert sich im Interview bei Erlensee Aktuell ebenfalls sehr vorsichtig: „Wenn die technischen Voraussetzungen stimmen, haben wir damit eine tragfähige Grundlage für eine Wiedereröffnung.“ Doch was sind die noch wichtigeren finanziellen Voraussetzungen und unter welchen Bedingungen sind diese aus Sicht von Herrn Bousonville erfüllt? Konkret: Unter welchen Bedingungen hält er Sanierung, Betrieb und Unterhalt des Hallenbads für vertretbar? Bis zu welcher Grenze würde er die Bürgerinnen und Bürger über Steuererhöhungen und/oder andere Einnahmequellen finanziell in Anspruch nehmen wollen? Kurzum und unter dem Strich: Welche Bedingungen müssen für Herrn Bousonville erfüllt sein, damit er das Vorhaben unterstützt und sich nach Kräften dafür engagiert? Möglichst konkrete Äußerungen von ihm dazu interessieren sicherlich alle, die sich Sanierung und Weiterbetrieb des Hallenbads wünschen.
Lediglich Bürgermeisterkandidat Pfeiffer legt sich fest. Er habe mit einem vereidigten Sachverständigen eine Begehung des Hallenbads durchgeführt. Der Sachverständige habe den Sanierungsaufwand mit lediglich 2,5 Mio. Euro beziffert. Das Hallenbad werde im Jahr 2027 wieder eröffnet (siehe auch Wahlflugblatt von Herrn Pfeiffer, wobei die Zahl von 2,5 Mio. Euro dort nicht genannt ist).
Ob es sich bei dieser Zahl um einen vom Sachverständigen mündlich genannten Orientierungswert handelt oder ob ein detailliert ausgearbeitetes schriftliches Gutachten zu diesem Wert kommt, ist mir nicht bekannt. Angesichts der auffallend niedrigen Kostenschätzung stellt sich für mich auch die Frage, ob der Wert eine vollumfängliche Einmal-Sanierung oder ein erstes Sanierungsvorhaben im Kontext mehrerer aufeinanderfolgender Sanierungsvorhaben umfasst. Wie viel Herr Pfeiffer als jährliche Kosten für Betrieb und Unterhalt veranschlagt, entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der vergleichsweise niedrigen Kostenschätzung wäre es hilfreich, wenn Herr Pfeiffer weitere Informationen zur Verfügung stellt, aus denen hervorgeht, wie hoch er den Gesamt-Sanierungsaufwand auf Sicht von zehn Jahren veranschlagt. Und es wäre auch sehr interessant zu wissen, mit welchen jährlichen Kosten er für Betrieb und Unterhalt rechnet.
Nicht zuletzt stellt sich auch die Frage, welche Auswirkungen sich auf die steuerliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger ergeben würden. Schließlich verspricht Herr Pfeiffer schon eine Senkung von Grund- und Gewerbesteuer um jeweils 25 Prozent (siehe Wahlflugblatt). Wie kann er da noch Sanierung, Betrieb und Unterhalt des Hallenbads im Haushalt unterbringen und dabei auch die geltenden wichtigen Haushaltsgrundsätze und gesetzlichen Vorgaben einhalten?
Aus meiner Sicht wäre es unredlich, die Fortführung des Hallenbads ohne Auswirkungen auf die steuerlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger in Aussicht zu stellen. Am Hallenbad hängt, bildlich ausgedrückt, ein Preisschild. Angenommen, die Sanierungskosten bleiben unrealistischerweise zunächst unberücksichtigt und lediglich der von Bürgermeister Erb im April 2023 genannte jährliche Zuschussbedarf wird betrachtet. Wenn dieser der Einfachheit halber mit glatt zwei Mio. Euro veranschlagt wird, führt eine einfache und überschlägige Beispielrechnung zu folgendem Ergebnis: Wenn wiederum der Einfachheit halber von genau 16.000 Einwohnern ausgegangen wird, vom Baby bis zum Greis, entfallen auf jeden Einwohner rein rechnerisch jährlich 125 Euro.
Diese rechnerischen 125 Euro pro Kopf müssen durch Einnahmen und/oder Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden. Falls dies nicht oder nur teilweise gelingt, sind Steuererhöhungen (z.B. Erhöhung der Grundsteuer) das Mittel der Wahl, um das Defizit auszugleichen.
Falls – im schlechtesten Fall – keine Kompensation möglich ist und die beispielhaft genannten zwei Mio. Euro tatsächlich über eine Anhebung der Grundsteuer gedeckt würden, trifft die in der Beispielrechnung genannte Zahl pro Einwohner von jährlich 125 Euro natürlich nicht zu. Die Grundsteuer B wird schließlich nicht pro Person, sondern für bebaute oder unbebaute Grundstücke erhoben. Die wesentlichen Faktoren für die Steuerberechnung sind Grundstücksfläche, Wohnfläche, Bodenrichtwert und natürlich der Hebesatz der Kommune (Erlensee: derzeit 895 Prozent). Kinderreiche Familien würden tendenziell begünstigt, da mehr Personen auf der besteuerten Fläche leben. In großen Häusern mit großen Grundstücken alleinlebende Menschen, als Gegenpol, würden überproportional belastet. Nach meiner privaten überschlägigen Prognose wäre mit einer Erhöhung des Hebesatzes um rund 300 Punkte auf dann so um die 1200 Prozent zu rechnen.
Ich wiederhole mich, wenn ich meinen persönlichen Wunsch ausdrücke, dass das Hallenbad saniert und dann über Jahre hinweg betrieben werden kann. Ich wünsche mir persönlich auch mehr Klarheit und Transparenz, wie Herr Bousonville und Herr Pfeiffer die Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger bei einer Sanierung und Weiterbetrieb des Hallenbads konkret sehen.
Dieter Jenz
Erlensee
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