Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 28.08.2025 um 19:30 Uhr im Bürgerhaus „Zum neuen Löwen“, Hauptstraße 4 – 6, 63526 Erlensee, unter anderem mit den Themen „Vorkaufsrecht“ und „Kulturnächte“.
Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
2. Mitteilungen des Bürgermeisters
3. Anfragen
4. Beschluss des Kommunalen Klimaanpassungskonzepts für den Main-Kinzig-Kreis und 17 kooperierende Kommunen;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt in der Sitzung am 21.08.2025
Drucksache 209 / LP 21-26 STVV
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee soll das vorgelegte integrierte Klimaanpassungskonzept (KLAK) für den Main-Kinzig-Kreis und 17 Kooperationskommunen beschließen, insbesondere bezieht sich dieser Beschluss auf das enthaltene Teilkonzept für Erlensee.
Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen auf die individuellen Teilkonzepte der 16 Kooperationskommunen oder den Main-Kinzig-Kreis als solches. Die Kommunen fassen jeweils eigenständige Beschlüsse zu ihren Teilkonzepten.
Um Klimaanpassung bestmöglich in Erlensee zu verankern und dafür zu sorgen, die Anpas¬sung an den Klimawandel langfristig insbesondere nachhaltig zu erreichen, werden folgende Festsetzungen getroffen:
· Um sich den Herausforderungen des Klimawandels zu stellen, wird eine Umsetzung der im KLAK vorgeschlagenen Maßnahmen angestrebt.
· Grundsätzlich ist bei der Umsetzung von Maßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit von Erlensee zu berücksichtigen.
· Der Maßnahmenplan des Klimaanpassungskonzepts ist von der Verwaltung unter Einbeziehung aller Verwaltungsbereiche fortlaufend weiterzuentwickeln.
Umsetzungsstand und Wirksamkeit der Maßnahmen werden analysiert und dokumentiert. Dies dient einem langfristigen Controlling der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.
Das integrierte Klimaanpassungskonzept beinhaltet unter anderem:
· Grundlegende Informationen zu klimarelevanten Sachverhalten (Flächenversiegelungsgrad, Kaltluftvolumenstrom, Fließpfade etc.) im Kommunalgebiet.
· Betroffenheitsanalyse in den erarbeiteten vier Handlungsfeldern:
1) Menschliche Gesundheit, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
2) Liegenschaften und Infrastruktur
3) Grüne Infrastruktur und biologische Vielfalt
4) Wasser
· Hotspotanalyse unter Berücksichtigung einer zugrundeliegenden Klimaanalyse für den Kreis und die Kooperationskommunen
· Umfassender kommunenspezifischer Maßnahmenkatalog zur Verminderung der Klimawandelauswirkungen in den sechs erarbeiteten Themenbereichen:
1) Planen und Regulieren
2) Grüne Infrastruktur
3) Wasser
4) Liegenschaften und Infrastruktur
5) Menschliche Gesundheit
6) Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit
· Verstetigungsstrategie und Controllingkonzept
5. Beschluss des Klimaschutzkonzepts der Stadt Erlensee;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt in der Sitzung am 21.08.2025
Drucksache 210 / LP 21-26 STVV
⇒ Das Klimaschutzkonzept der Stadt Erlensee soll beschlossen werden
6. Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB für den Bereich „Innenstadt“;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt in der Sitzung am 21.08.2025
Drucksache 208 / LP 21-26 STVV
⇒ Der vorgesehene Geltungsbereich der Satzung umfasst die Innenstadt und angrenzende Bereiche, in denen nach der planerischen Vorstellung der Stadt ein Nebeneinander von Wohnen und maßvoller gewerblicher Nutzung gesichert und weiterentwickelt werden soll. Mit der Vorkaufsrechtssatzung soll der Stadt die Möglichkeit eröffnet werden, Grundstückstrans-aktionen zu verhindern, die eine städtebaulich unerwünschte Strukturveränderung vorantreiben, die mit den in Betracht gezogenen Maßnahmen gerade verhindert werden soll. Das kann etwa der Verkauf bislang gewerblich genutzter Flächen sein, die zu anderen Nutzungen umgewidmet werden sollen.
Diese Vorkaufsrechtssatzung eröffnet der Stadt zudem die Möglichkeit – neben dem als letztes Mittel möglichen Eintritt in den Kaufvertrag – mit dem Käufer eine Abwendungsvereinbarung zu schließen (§ 27 BauGB), um die zielentsprechende Nutzung zu sichern.
7. Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße und Bogenstraße – Verkehrskonzept im Zuge der Einführung der Einbahnstraßenregelung
Drucksache 214 / LP 21-26 STVV
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 12.08.2025
Der Magistrat soll auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beauftragt werden, für die Friedrich-Ebert-Straße und Bogenstraße zeitgleich mit der Einführung einer Einbahnstraßenregelung, ein Verkehrskonzept zu erstellen, das sowohl dem Sicherheitsbedürfnis als auch dem Mobilitätsbedürfnis von Fahrradfahrern, Fußgängern und dem Autoverkehr gleichermaßen gerecht wird.
8. Änderung von § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung – Einführung einer dreifachen rechtswirksamen Bekanntmachung
hier: Antrag des Stadtverordneten Sascha Schneider vom 12.08.2025
Drucksache 215 / LP 21-26 STVV
§ 6 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Erlensee soll auf Antrag des Stadtverordneten Sascha Schneider wie folgt neu gefasst werden:
„Satzungen, Verordnungen sowie andere Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung gesetzlich vorgeschrieben ist, werden rechtswirksam durch gleichzeitige Veröffentlichung
• im Hanauer Anzeiger,
• auf der offiziellen Internetseite der Stadt www.erlensee.de,
• und auf der regionalen Plattform www.erlensee-aktuell.de
bekannt gemacht.
Begründung:
1.
Rechtssicherheit & Bürgernähe: Die Kombination aus Print, offizieller Stadtseite und lokaljournalistischem Medium gewährleistet einen besonders breiten, transparenten Zugang zu amtlichen Informationen.
2.
Gleichwertige Information aller Bürger: Sowohl digitale als auch analog informierte Bürger erhalten gleichen Zugang mit gleicher Rechtsverbindlichkeit.
3.
Stärkung der lokalen Öffentlichkeit: Erlensee-Aktuell.de wird als bürgernahes Medium formal aufgewertet, www.erlensee.de als amtlicher Webauftritt gestärkt.
9. Änderung der Geschäftsordnung des Magistrats – Festlegung des Sitzungsortes
hier: Antrag des Stadtverordneten Sascha Schneider vom 12.08.2025
Drucksache 216 / LP 21-26 STVV
Die Geschäftsordnung des Magistrats der Stadt Erlensee soll auf Antrag des Stadtverordneten Sascha Schneider wie folgt ergänzt werden:
Sitzungsort Sitzungen und Klausurtagungen des Magistrats der Stadt Erlensee dürfen ausschließlich in Räumlichkeiten innerhalb des Hoheitsgebiets der Stadt Erlensee abgehalten werden. Eine Durchführung außerhalb des Stadtgebiets ist unzulässig.
Begründung:
Die Durchführung von Sitzungen oder Klausurtagungen außerhalb städtischer Räumlichkeiten verursacht regelmäßig zusätzliche Kosten. Durch die verbindliche Festlegung auf städtische Räumlichkeiten entfallen diese zusätzlichen Ausgaben vollständig.
10. Ergänzung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung – Festlegung des Ortes für Fraktionssitzungen
hier: Antrag des Stadtverordneten Sascha Schneider vom 12.08.2025
Drucksache 217 / LP 21-26 STVV
Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee soll auf Antrag des Stadtverordneten Sascha Schneider wie folgt ergänzt werden:
Sitzungsort der Fraktionen Sitzungen und Klausurtagungen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee dürfen ausschließlich in Räumlichkeiten innerhalb des Hoheitsgebiets der Stadt Erlensee abgehalten werden. Eine Durchführung außerhalb des Stadtgebiets ist unzulässig.
Begründung:
Sitzungen außerhalb des Stadtgebiets verursachen regelmäßig Mehrkosten. Durch die ausschließliche Nutzung vorhandener städtischer Räumlichkeiten oder kostenlos zur Verfügung stehender Einrichtungen innerhalb Erlensees können diese Kosten vollständig vermieden werden.
11. Veröffentlichung von Haushaltsreden des Bürgermeisters in Originalfassung und zusätzlich in leicht verständlicher Sprache
hier: Antrag des Stadtverordneten Sascha Schneider vom 14.08.2025
Drucksache 218 / LP 21-26 STVV
Künftig sollen auf Antrag des Stadtverordneten Sascha Schneider alle Haushaltsreden des Bürgermeisters sowohl in der vollständigen Originalfassung als auch in einer leicht verständlichen Sprachfassung erstellt werden.
Beide Fassungen sollen zeitgleich, vollständig und in gleicher Auffindbarkeit auf der offiziellen Internetseite der Stadt Erlensee sowie zusätzlich auf der Internetseite www.erlensee-aktuell.de veröffentlicht werden.
Begründung:
Die jährliche Haushaltsrede des Bürgermeisters ist ein zentrales Instrument zur Darstellung der finanziellen und politischen Schwerpunkte der Stadt.
In der bisherigen Form ist sie jedoch für viele Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich, da sie zahlreiche Fachbegriffe, komplexe Zahlenwerke und verwaltungsrechtliche Formulierungen enthält. Durch die verpflichtende Veröffentlichung beider Fassungen – der vollständigen Originalrede und einer leicht verständlichen Sprachfassung – wird sichergestellt, dass sowohl Fachleute als auch interessierte Laien die Inhalte nachvollziehen können. Dies fördert Transparenz, Bürgernähe und das Verständnis für kommunalpolitische Entscheidungen und macht den Haushalt zu einem für alle zugänglichen Dokument.
12. Förderung des Pakts für den Ganztag im Wege von Zusatzvereinbarungen mit den Trägern an den Grundschulen
Drucksache 211 / LP 21-26 STVV
Zum Schuljahr 2025/26 besteht die Möglichkeit für die Träger des Pakts für den Ganztag an den Erlenseer Grundschulen über eine Zusatzvereinbarung eine Förderung bis zu 20.000 € je Schuljahr von der Stadt Erlensee für begründete Sonderprojekte zu erhalten.
Diese Sonderprojekte müssen an die Anforderung geknüpft sein, dass deren konkrete Inhalte über die Vorgaben im Sinne des Kapitels 12 Absatz 6 der vom Main-Kinzig-Kreis beschlossenen „Richtlinie zur Durchführung des Pakts für den Ganztag im Main-Kinzig-Kreis“ hinausgehen.
Die Förderung der Stadt Erlensee darf also nicht in Abzug von den Fördermitteln des MKK gebracht werden. Die Träger sind verpflichtet, dies anzuzeigen, sollte dieser Fall eintreten. Zudem sind die möglichen Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern an den erlenseer Grundschulen jederzeit zum Ende des laufenden Schuljahrs durch die Stadt Erlensee ohne Angabe von Gründen kündbar.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 über die Erhöhung der Förderung für die betreuenden Grundschulen im Pakt für den Ganztag soll aufgehoben werden.
13. Bereitstellung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO und Grundsatzbeschluss zur Fortführung der Erlenseer Kulturnächte
Drucksache 213 / LP 21-26 STVV
1. Für die Erlenseer Kulturnächte sollen 28.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden.
2. Die Erlenseer Kulturnächte sollen auch über das Haushaltsjahr 2025 hinaus bis auf Weiteres fortgeführt werden. Es sind auf der Ertragsseite 120.000 € und auf der Aufwandsseite 200.000 € einzustellen; somit ein geplantes Defizit in Höhe von 80.000 €.
Begründung:
Zu 1)
Im Haushaltsplan 2025 sind Aufwendungen in Höhe von 160.000 € zur Durchführung der Erlenseer Kulturnächte eingeplant. Dieser Ansatz ist nicht auskömmlich. Daher müssen 28.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Hauptgrund sind die erhöhten Kosten für den Französischen Abend. Aufgrund des starken Regens am Veranstaltungstag war der Boden vollkommen aufgweicht. Um die Veranstaltung sicher durchführen zu können, musste ein Holzboden verlegt werden. Hierfür wurden knapp 10.000 € benötigt.
Die übrigen Mehrkosten erklären sich aus diversen kleineren Abweichungen gegenüber der Kostenkalkulation.
Die Ausgaben waren somit nicht geplant. Sie sind unabweisbar, um die Veranstaltungen durchzuführen und die Verträge mit den Künstlern zu erfüllen.
Zu 2)
Das Konzertprogramm 2025, einschließlich der Open-Air-Konzerte im Fußballzentrum und der Wasserburg sollen fortgeführt werden. Die finanzielle Bilanz der Erlenseer Kulturnächte soll jährlich in der Stadtverordnetenversammlung ausführlich erläutert werden.
Da die Künstler u.U. bereits vor der Verabschiedung des Haushaltes für das jeweilige Folgejahr gebucht werden müssen, soll ein Grundsatzbeschluss über die Kulturnächte gefasst werden
Erlensee, den 18.08.2025
gez. Christian Scholz
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
⇒ Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee
Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.
⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite