Sicherstellung und Verwertung von Fahrzeugen
Der Bürgermeister der Stadt Erlensee hat in seiner Funktion als örtliche Ordnungsbehörde, gem. § 11 HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) in Verbindung mit dem § 17a HStrG (Hessisches Straßengesetz), die Sicherstellung des Fahrzeugs VW/ Touran (amtliche Fahrgestellnummer WVGZZZ1TZ4W019264) angeordnet.
Das Fahrzeug verbleibt bis zur Übergabe an den rechtmäßigen Besitzer in Verwahrung der Stadt Erlensee. Sollte sich bis zum 16.08.2025 kein rechtmäßiger Eigentümer bei der Stadt Erlensee melden, bzw. die Rechtmäßigkeit der Eigentumsverhältnisse nicht nachgewiesen werden, wird das Fahrzeug der Verwertung zugeführt.
Stefan Erb
Bürgermeister
