(pm/ea) – Zum Januar 2025 hat sich für die Entsorgung von verschmutzen und kaputten Altkleidungsstücken eine gesetzliche Änderung ergeben. Diese hat für einige Verwirrung dahingehend gesorgt, wie diese korrekt zu entsorgen sind. Deshalb möchte die Erlenseer Stadtverwaltung noch einmal erläutern, wie mit verschmutzter und kaputter Kleidung korrekt umzugehen ist.
Diese Textilien gehören nicht in die im Stadtgebiet aufgestellten Altkleidercontainer, sondern sind weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen. Die Altkleidercontainer sind ausschließlich für saubere, gut erhaltene und tragfähige Kleidung sowie Textilien vorgesehen. Diese werden gesammelt, um wiederverwendet oder recycelt zu werden. Stark verschmutzte, zerrissene oder anderweitig unbrauchbare Kleidung kann diesen Prozess erheblich stören und die Qualität der gesammelten Textilien mindern.
„Bitte entsorgen Sie weiterhin jegliche Kleidung, die nicht mehr tragbar ist oder starke Beschädigungen aufweist, über Ihre Restmülltonne. Für die Entsorgung von tragfähiger Kleidung stehen Ihnen die bekannten Altkleidercontainer im Stadtgebiet zur Verfügung. Bei Rückfragen zur richtigen Müllentsorgung können Sie sich gerne an das Fachamt für Abfallentsorgung bei der Stadtverwaltung Erlensee, unter der Rufnummer 06183/ 9151-205 wenden“, heißt es abschließend in der Mitteilung.