Über das geplante Feuerwehrgerätehaus in Neuberg macht sich Harald Munk in seinem Leserbrief Gedanken.
Vor sehr kurzer Zeit wurde mir ein Artikel vom 27. September 2022 gezeigt, in dem es um das neue Feuerwehrgerätehaus für die Gemeinde Neuberg, welches wohl in näherer Zeit umgesetzt werden soll, ging.
Als die Debatte begann, wohl um das Jahr 2022 herum, wurde ich gefragt, ob ich vonseiten des DRK Neuberg auch an der Planung eines damals noch gedachten Rettungszentrums mit planen wollen würde. Ich hatte damals schon gesagt, dass ich dafür wohl der Schlechteste bin, da ich vermutlich immer wieder die Frage stellen werde, wieso die Planungen so groß sein müssen?
Der DRK Neuberg wurde dann irgendwann aus der Planung herausgenommen oder hatte sich selbst verabschiedet, und die Planung reduzierte sich auf ein neues Feuerwehrgerätehaus, was an der Dimension gefühlt nichts änderte.
Im Laufe der Zeit wurde nun die Dimension des Feuerwehrgerätehauses, was mich an das Feuerwehrgerätehaus von Hammersbach, als ähnlich kleine Gemeinde, erinnerte, geplant.
Es waren wohl acht Hallenfahrzeugstellplätze, ein großes Verwaltungsgebäude und ein angeschlossenes kleineres Gebäude geplant. Ich gehe jetzt davon aus, dass sich diese Planung nicht so sehr verändert hat. Zusätzlich waren 48 PKW-Stellplätze und ein großes Freizeitgelände angedacht. Jetzt habe ich damals schon nicht verstanden, und vielleicht habe ich einfach immer die falschen Leute gefragt, auf welcher Grundlage denn ein solch großes Feuerwehrgerätehaus bei uns gebaut werden soll. Seit 2009 wohne ich in Neuberg und habe mit der Ausnahme eines Scheunenbrandes noch nie von einem größeren Feuer gehört.
Weil ich immer wieder über die Dimension rätselte, versuchte ich im Gesetz einen Anhaltspunkt für die angedachte Größe des gedachten Feuerwehrgerätehauses zu finden. In dem hessischen Recht, welches für die Feuerwehren zuständig ist, gibt es nun eine sprachlich recht sperrige Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren. Diese Verordnung enthält eine Anlage, die zu meiner Überraschung die Größe einer Feuerwehr je nach Gemeindeart für mich recht verständlich beschreibt. Unterschieden wird hier nach dem notwendigen Brandschutz in vier Kategorien und nach dem Punkt allgemeine Hilfe, so technische Hilfe, atomare, biologische Hilfe oder Wassernotfälle. Unstreitig dürften wir in Neuberg kaum mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefahren rechnen müssen. Interessant ist somit der Brandschutz und die technische Hilfe. Zu erwähnen ist noch, dass die Anlage zu der genannten Verordnung sogar Ausrüstungsstufen vorsieht, die eine örtliche Feuerwehr an Fahrzeugen vorhalten muss. Die Verordnung sagt, dass jede Gemeinde nur die einfachste Ausrüstungsstufe 1 selbst im vollen Umfang bereithalten muss, um die Vorgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen.
Der Brandschutz wiederum teilt sich in Gefährdungsstufen, die nach der Art der Bebauung in der Gemeinde oder auch nach Industrieunternehmen und deren Tätigkeitsfeld orientiert sind. Unterstellt man nun für die Gemeinde Neuberg, die wohl eher zur niedrigsten Stufe B1 gehört (dies bedeutet keine zu hohen Gebäude – im wesentlichen Wohngebäude, keine nennenswerten Gewerbebetriebe und keine baulichen Anlagen von besonderer Art und Nutzung), dass die Gemeinde Neuberg sogar zur zweiten Stufe B2 zählen würde, wo die Gewerbebetriebe schon etwas größer sind, wäre hier selbst in einer weiterführenden Ausrüstungsstufe als die vorgegebene nur ein Löschgruppenfahrzeug mit 1000 Liter Wasser oder ein Staffellöschfahrzeug mit 2000 l Wasser (jeweils einfache Feuerlöschwagen) zu beschaffen. Damit wäre der Brandschutz mit diesem einem Fahrzeug bereits abgedeckt. Mit demselben Fahrzeug, einem HLF 10, welches weniger ist als ein Löschgruppenfahrzeug 10, was oben schon notwendig ist, wäre auch die technische Hilfe abgedeckt. Hier braucht es wohl somit kein weiteres Fahrzeug als dieses erst genannte, da das Fahrzeug je nach Gefahrenlage eingesetzt werden könnte. Selbst eine höhere Kategorie der technischen Hilfe wäre zumindest mit dem Staffellöschfahrzeug mit 2000 Litern abgedeckt. Würde man dies nehmen, wäre das auch nur insgesamt ein Fahrzeug im Gemeindegebiet Neuberg. Ebenso würde dieses eine Fahrzeug die Richtwerte für die Ausrüstung einer Feuerwehr zur Sicherung bei Gefahren auf Gewässern für Neuberg abdecken.
Lässt man nun diese ganze Rechtstechnik weg, bleibt im Ergebnis, nach meinem Verständnis, nur ein Löschfahrzeug für die Gemeinde Neuberg Pflicht, soweit man den Empfehlungen des Landes Hessen folgt. Bestimmt schadet auch ein zweites Fahrzeug nicht, aber wieso mehr?
Ich möchte mich hier nicht als Experte aufspielen, aber bisher hat mir noch keiner erklärt, warum Neuberg mehr Fahrzeuge brauchen soll als dieses eine oder ein Zweites. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Gemeinde, insbesondere eine so kleine Gemeinde wie Neuberg, nur verpflichtet ist, Ausrüstung und Gerätschaften für einen Erstangriff bereitzuhalten, der in 10 Minuten am Einsatzort sein muss. Andere Feuerwehren wie auch die Feuerwehr der Gemeinde Neuberg in anderen Gemeindegebieten sind dann verpflichtet, die Feuerwehren mit einem Brandfall innerhalb von 30 Minuten als zweiter Angriffsschritt zu unterstützen. Dies macht wirklich Sinn.
Vielleicht liege ich hier völlig falsch und es gibt ja auch noch einen Feuerwehrentwicklungsplan der aber eigentlich von dieser Richtlinie des Landes Hessen nicht allzu weit abweichen sollte und dies auch begründen müsste, warum eine kleine Gemeinde wie Neuberg solch große Feuerwehreinrichtungen vorhalten sollte. Wenn mir hier drüber jemand nett Aufschluss geben könnte, wäre ich dankbar.
Sollte meine Annahme aber richtig sein, könnte die Gemeinde Neuberg hier von erheblichen Kosten für den Neubau einer für Neuberg recht großen Feuerwehrwache bewahrt bleiben und die Feuerwehr, ob nun in alten oder neuen Gebäuden, könnte einer Gemeindegröße mit rund 5600 Einwohnern angepasst werden. Die Kosten umfassen dabei ja nicht nur den Bau, der schon 2022 mit einigen Millionen Euro angegeben wurde, sondern auch den Unterhalt eines erheblichen Bauwerkes. Öffentliche Einrichtungen sollten der Gesamtgröße und Kasse der Gebietskörperschaft entsprechen. Das Land Hessen scheint dies in seinen Empfehlungen zu bedenken. Hessen ist ohnehin sehr gut beim Katastrophenschutz aufgestellt und vorbildlich von anderen Bundesländern etwas beneidet. Ich frage mich, ob dies hier in Neuberg so eingeplant ist?
Harald Munk
Neuberg
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