Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 26.06.2025 um 19:30 Uhr in der Erlenhalle, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee
Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
2. Mitteilungen des Bürgermeisters
3. Anfragen
4. Live-Stream der Stadtverordnetenversammlung – Kostenermittlung
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 11.06.2025
Drucksache 207 / LP 21-26 STVV
Die Stadtverordnetenversammlung soll sich auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die Übertragung der Parlamentssitzung per Live-Stream und der Bereitstellung per YouTube (Analog zur Stadt Bruchköbel) aussprechen.
Damit für die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2026 valide Kosten für die Etablierung des Live-Streams ab Januar 2026 vorliegen, soll der Magistrat gebeten werden, entsprechende Angebote einzuholen und einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten.
5. Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Erlensee
Drucksache 204 / LP 21-26 STVV
Herr Schedewie hat erklärt, das Amt des Ortsgerichtsschöffen weiter ausüben zu wollen. Der Ortsgerichtsvorsteher, Herr Dirk Heil, teilte mit, dass ihm keine Gründe bekannt seien, die gegen eine erneute Ernennung des Herrn Schedewie sprechen würden.
Anhand des Erfahrungsschatzes und der bislang vorbildlichen Amtsführung des Herrn Schedewie wird empfohlen, der Direktorin des Amtsgerichts Hanau Herrn Schedewie erneut zur Ernennung vorzuschlagen.
6. Familienbus wird für weitere 5 Jahre betrieben
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss und Sozialausschuss; dort behandelt in einer gemeinsamen Sitzung am 16.06.2025
Drucksache 203 / LP 21-26 STVV
Im Beschlussvorschlag des Magistrats heißt es: Der Familienbus der Stadt Erlensee wird ab Dezember 2025 für weitere fünf Jahre betrieben. Die Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) wird beauftragt, die Erteilung der Konzessionen der Linien MKK-37 (Familienbus Rückingen) und MKK-39 (Familienbus Langendiebach) zu beantragen.
Begründung:
Zum Dezember 2025 endet die befristete Genehmigung der beiden Linien MKK 37 (Familienbus Rückingen) und MKK-39 (Familienbus Langendiebach). Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, den Familienbus weiter zu betreiben bzw. erneut konzessionieren zu lassen.
Eine weitere Option könnte ggfs. auch ein on-demand-Verkehr sein, der ähnlich wie das Modell „Carlos“ auf Bestellung die Kunden von einem Punkt A innerhalb des Ortsgebietes zu einem Punkt
B innerhalb des Ortsgebietes fahren würde.
Entsprechend wurde die Kreisverkehrsgesellschaft um Prüfung gebeten, ob diese beiden Modelle tatsächlich umgesetzt und auch bezuschusst werden können und welches der Modelle einen Vorteil bzw. auch den besseren Komfort für die Erlenseer Bügerinnen und Bürger bieten würde. Der entsprechende Prüfantrag des Magistrats wurde im Rahmen der Sitzung vom 01.04.2025 in Auftrag gegeben.
Gerade im Hinblick auf die erhöhten Kosten (Fahrpreis), die dem Bürger durch die Nutzung des on-demand-Verkehrs auferlegt werden, ist stark anzuzweifeln, ob dieser innerhalb des kompakten Ortsgebietes von Erlensee überhaupt interessant erscheint. Gerade dieser erhöhte Fahrpreis könnte die Nutzung für ältere Bürgerinnen und Bürgern, die derzeit auf den Familienbus angewiesen sind, unmöglich machen. Somit bestanden auch seitens der Mitglieder des Sozial- und des Bau- und Umweltausschusses nach der Präsentation Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und des Nutzens eines so gearteten on-demand-Konzeptes für Erlensee.
Die endgültige Entscheidung, ob der Familienbus weiterbetrieben oder dieser durch einen on-demand-Verkehr abgelöst werden soll, trifft jedoch die Kommune. Hinsichtlich der beiden Modelle kann die KVG aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt bestätigen, dass sowohl die Fortführung des Familienbusses als auch der on-demand-Verkehr in gleicher Höhe von dort bezuschusst werden; nämlich zu 50 %.
Für die Fortführung des Familienbusses für weitere fünf Jahre sprechen insb. die folgenden Punkte:
– Carlos ist nur innerhalb eines kompakten Gebietes sinnvoll, wenn das ÖPNV Angebot von geringer Qualität ist. In Erlensee können wir aber mit einem sehr gut ausgebauten Linienverkehr und barrierefreien Haltestellen punkten, die fast das gesamte Ortsgebiet abdecken.
– Der Familienbus ist die ideale Ergänzung zum Linienverkehr. Laut Busbetreiber wird der Bus täglich von mindestens 30 Personen bis an Spitzentagen 90 Personen genutzt. Ein entsprechender Bedarf ist somit vorhanden. Die letzten konkreten Zählungen aus 2025 ergaben im Mittel rd. 1.410 Nutzer je Monat, davon rd. 100 Kindergartenkinder; für die Jahre 2015, 2016 und 2017 wurden Mittelwerte je Monat von rd. 2.100 Fahrgästen dokumentiert.
– Innerhalb des Ortsgebietes wurde der subventionierte sog. „1,00-€-Tarif“ eingeführt. Erwachsene zahlen für jede Fahrt innerhalb von Erlensee 1,00 €. Sollte dieser Tarif auch bei Carlos angewandt werden, wären je Fahrt 1,80 € durch die Stadt Erlensee auszugleichen, was beim Familienbus nicht der Fall ist, da dieser „ohnehin fährt“. In jedem Falle kommt bei Carlos zu jeder Fahrt ein Komfort-Zuschlag von 1,50 € hinzu und bei überörtlichen Fahrten kommt noch der km-Arbeitspreis hinzu.
Ob Erlenseer Bürgerinnen und Bürger so davon überhaupt Gebrauch machen, bzw. ob dieses Angebot überhaupt attraktiv ist, erscheint fraglich. Insofern ist zu befürchten, dass die Angebotslücken, die ein wegfallender Familienbus mit sich bringen würde, nicht durch Carlos geschlossen werden.
– Innerörtliche Fahrten sind mit den Buslinien und der Erweiterung „Familienbus“ sehr gut abgedeckt. Für überörtliche Fahrten stehen mittlerweile zahlreiche Uber-Fahrer (auch ortsansässige Unternehmer) zur Verfügung. Ebenso für innerörtliche Fahrten, die ggf. hier auch günstiger sein können, da sich die Preise hier nach den Fahrtstrecken en unabhängig von der Anzahl der beförderten Personen richten.
– Derzeit nutzen zahlreiche Gruppen der Kindertagesstätten, Tagesmütter und Seniorenbeirat den Familienbus, um beispielsweise zum Limespark oder dem Römerspielplatz zu gelangen. Die Anzahl der Personen kann mit einem on-demand-Verkehr nicht annähernd gleichzeitig aufgenommen werden.
– Attraktive Destinationen (Clubs etc.) für die Zielgruppe der Jugendlichen bzw. zu den freitags, samstags und vor Feiertagen bis um 2:00 Uhr ausgedehnten Bedienzeiten fehlen weitestgehend.
Entsprechend sollte das Modell „Familienbus“ für weitere 5 Jahre betrieben werden.
7. Verkauf von Grundstücken im Bereich „An der L3268“;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss, dort behandelt in der Sitzung am 18.06.2025
Drucksache 205 / LP 21-26 STVV
Die Firma De Nora Deutschland GmbH aus Rodenbach ist mit der Anfrage an die Stadt Erlensee herangetreten, Grundstücke von der Stadt zum Zweck der Errichtung von Mitarbeiterstellplätzen zu erwerben. Dieser Anfrage ging eine Gebäudeerweiterung der Firma De Nora voraus, wodurch ein erhöhter Bedarf an Parkmöglichkeiten für die Mitarbeiter entstand.
Eine interne Prüfung seitens der Stadt Erlensee ergab, dass für die betreffenden Flächen kein städtischer Eigenbedarf besteht (z.B. für Erweiterungen, Ausgleichsmaßnahmen oder sonstige öffentliche Zwecke). Nachfolgende Gespräche führten zu der grundsätzlichen Zustimmung, einem Verkauf der Grundstücke stattzugeben. Die angrenzenden Grundstücke auf Rodenbacher Gemarkung werden parallel von der Gemeinde Rodenbach ebenfalls an die Firma De Nora veräußert. Die gesamte Abwicklung der Grundstücksverkäufe erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Gemeinde Rodenbach und der Stadt Erlensee.
Von der Gesamtverkaufsfläche wird eine Teilfläche für die Errichtung baugenehmigungspflichtiger Stellplätze vorgesehen. Der größere Teil der Fläche verbleibt als Grünfläche und ist für Maßnahmen im Rahmen einer Eingriffsausgleichsplanung erforderlich.
Die als Grünfläche ausgewiesene Teilfläche umfasst die Flurstücke 33/9, 33/13, 33/14 und 33/17 mit einer Gesamtgröße von 1.429 m². Diese wird zu einem Preis von 2,00 €/m² veräußert, was einem Betrag von 2.858,00 € entspricht. Die für die Stellplatznutzung vorgesehene Fläche umfasst die Flurstücke 33/11, 33/12 und 33/18 mit einer Gesamtgröße von 728 m². Diese wird zu einem Preis von 80,00 €/m² veräußert, was einem Betrag von 58.240,00 € entspricht.
Der Gesamtkaufpreis beläuft sich somit auf 61.098,00 €.
8. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Langenselbold, „Businesspark Langenselbold West“;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss, dort behandelt in der Sitzung am 18.06.2025
Drucksache 206 / LP 21-26 STVV
Mit Abschluss der Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt Langenselbold gegenüber der Stadt Erlensee die noch notwendigen verkehrlichen Ausbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen- teilweise auch auf dem Gebiet der Stadt Erlensee – auf eigene Kosten – herzustellen.
Bezüglich der Abwasserentsorgung besteht durch die räumliche Zäsur der Langenselbolder Gewerbegebiete durch die BAB 45 die Besonderheit, dass das Gebiet über die bestehenden Abwasseranlagen der Stadt Langenselbold weder sinnvoll noch wirtschaftlich zu entwässern ist. Hingegen verfügt die Stadt Erlensee über örtliche Anschlusskanäle und eine hinreichend aufnahmefähige biologische Kläranlage, die die zusätzlichen Belastungen aus dem Businesspark West problemlos aufnehmen kann.
Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sichert die Herstellung des Anschlusses sowie der Benutzung der Entwässerungsanlagen der Stadt Erlensee und regelt, dass die Stadt Langenselbold die notwendigen Anschlüsse bis zur Grundstücksgrenze nach den Anforderungen der Stadt Erlensee herstellt und die Grundstücke an die kommunale Entwässerungsanlage der Stadt Erlensee anschließt. Zugleich wird die Stadt Langenselbold zur Übernahme der damit verbundenen Kosten verpflichtet.
Für den Anschluss der Grundstücke im Plangebiet wird ein einmaliger Anschlusskostenbeitrag in Höhe von 1.193.600,– € zu Gunsten der Stadt Erlensee fällig. Mit der Zahlung sind alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Anschluss des Plangebietes an die Abwasseranlagen der Stadt Erlensee abgegolten.
Für die laufenden Kosten werden künftig Benutzungsentgelte nach den entsprechenden Benutzungsgebühren der Entwässerungssatzung der Stadt Erlensee von den einleitenden Betrieben erhoben. Die Stadt Langenselbold wird hierzu den Grundstückseigentümer von dem Anschluss- und Benutzungszwang an die Entwässerungsanlagen der Stadt Langenselbold freistellen und die Einleitungsbedingungen und die Beitragserhebung nach Satzung durch die Stadt Erlensee vertraglich sichern.
Im Zuge der Herstellung der Anschlussleitungen wird die Röntgenstraße an die Erschließungsstraße im Plangebiet angebunden. Die Stadt Langenselbold wird auf der Gemarkung der Stadt Erlensee den Langenselbolder Weg ausbauen.
Erlensee, den 16.06.2025
gez. Christian Scholz
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
⇒ Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee
Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.
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