Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Einziehung von Straßenflächen in der Markwaldsiedlung Gemarkung Langendiebach, Flur 25, Flurstücke 2/77, 2/78, 2/80, 2/82, 2/88, 2/81, 2/82, 2/83, 3/4, 3/5, 3/7, 3/8.

Der Magistrat der Stadt Erlensee hat beschlossen, die oben genannten Verkehrsflächen gemäß § 6 HessStraßenG einzuziehen. Die Straßenflächen sind im Lageplan mit einer Schraffur gekennzeichnet. Der Plan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Zuvor wurde die Absicht der Einziehung im Hanauer Anzeiger vom 01.03.2025 öffentlich bekannt gemacht. Während der dreimonatigen Frist gab es keine Einwendungen. Die oben genannten Flächen werden als für den Verkehr entbehrlich angesehen und eingezogen.

Mit dieser Bekanntmachung verlieren die eingezogenen Straßenflächen ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche und stehen dem Gemeingebrauch durch die Allgemeinheit ab dem 01.07.2025 nicht mehr zur Verfügung.

Diese Verfügung gilt ab dem Tag nach Ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Erlensee, Zum Fliegerhorst 1229, 63526 Erlensee einzulegen.

Erlensee, den 18. Juni 2025

Magistrat der Stadt Erlensee

Stefan Erb
Bürgermeister

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