AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 18.06.2025 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Rückingen, An der Wasserburg 12, 63526 Erlensee, mit den Themen Verkauf von Grundstücken im Bereich „An der L3268“ an die Firma De Nora sowie öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Langenselbold, „Businesspark Langenselbold West“

Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

Tagesordnung:

1. Verkauf von Grundstücken im Bereich „An der L3268“
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats
Drucksache 205 / LP 21-26 STVV

Die Firma De Nora Deutschland GmbH aus Rodenbach ist mit der Anfrage an die Stadt Erlensee herangetreten, Grundstücke von der Stadt zum Zweck der Errichtung von Mitarbeiterstellplätzen zu erwerben. Dieser Anfrage ging eine Gebäudeerweiterung der Firma De Nora voraus, wodurch ein erhöhter Bedarf an Parkmöglichkeiten für die Mitarbeiter entstand.

Eine interne Prüfung seitens der Stadt Erlensee ergab, dass für die betreffenden Flächen kein städtischer Eigenbedarf besteht (z.B. für Erweiterungen, Ausgleichsmaßnahmen oder sonstige öffentliche Zwecke). Nachfolgende Gespräche führten zu der grundsätzlichen Zustimmung, einem Verkauf der Grundstücke stattzugeben. Die angrenzenden Grundstücke auf Rodenbacher Gemarkung werden parallel von der Gemeinde Rodenbach ebenfalls an die Firma De Nora veräußert. Die gesamte Abwicklung der Grundstücksverkäufe erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Gemeinde Rodenbach und der Stadt Erlensee.

Von der Gesamtverkaufsfläche wird eine Teilfläche für die Errichtung baugenehmigungspflichtiger Stellplätze vorgesehen. Der größere Teil der Fläche verbleibt als Grünfläche und ist für Maßnahmen im Rahmen einer Eingriffsausgleichsplanung erforderlich.

Die als Grünfläche ausgewiesene Teilfläche umfasst die Flurstücke 33/9, 33/13, 33/14 und 33/17 mit einer Gesamtgröße von 1.429 m². Diese wird zu einem Preis von 2,00 €/m² veräußert, was einem Betrag von 2.858,00 € entspricht. Die für die Stellplatznutzung vorgesehene Fläche umfasst die Flurstücke 33/11, 33/12 und 33/18 mit einer Gesamtgröße von 728 m². Diese wird zu einem Preis von 80,00 €/m² veräußert, was einem Betrag von 58.240,00 € entspricht.

Der Gesamtkaufpreis beläuft sich somit auf 61.098,00 €.

 

2. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Langenselbold, „Businesspark Langenselbold West“
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats
Drucksache 206 / LP 21-26 STVV

Mit Abschluss der Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt Langenselbold gegenüber der Stadt Erlensee die noch notwendigen verkehrlichen Ausbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen- teilweise auch auf dem Gebiet der Stadt Erlensee – auf eigene Kosten – herzustellen.

Bezüglich der Abwasserentsorgung besteht durch die räumliche Zäsur der Langenselbolder Gewerbegebiete durch die BAB 45 die Besonderheit, dass das Gebiet über die bestehenden Abwasseranlagen der Stadt Langenselbold weder sinnvoll noch wirtschaftlich zu entwässern ist. Hingegen verfügt die Stadt Erlensee über örtliche Anschlusskanäle und eine hinreichend aufnahmefähige biologische Kläranlage, die die zusätzlichen Belastungen aus dem Businesspark West problemlos aufnehmen kann.

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sichert die Herstellung des Anschlusses sowie der Benutzung der Entwässerungsanlagen der Stadt Erlensee und regelt, dass die Stadt Langenselbold die notwendigen Anschlüsse bis zur Grundstücksgrenze nach den Anforderungen der Stadt Erlensee herstellt und die Grundstücke an die kommunale Entwässerungsanlage der Stadt Erlensee anschließt. Zugleich wird die Stadt Langenselbold zur Übernahme der damit verbundenen Kosten verpflichtet.

Für den Anschluss der Grundstücke im Plangebiet wird ein einmaliger Anschlusskostenbeitrag in Höhe von 1.193.600,– € zu Gunsten der Stadt Erlensee fällig. Mit der Zahlung sind alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Anschluss des Plangebietes an die Abwasseranlagen der Stadt Erlensee abgegolten.

Für die laufenden Kosten werden künftig Benutzungsentgelte nach den entsprechenden Benutzungsgebühren der Entwässerungssatzung der Stadt Erlensee von den einleitenden Betrieben erhoben. Die Stadt Langenselbold wird hierzu den Grundstückseigentümer von dem Anschluss- und Benutzungszwang an die Entwässerungsanlagen der Stadt Langenselbold freistellen und die Einleitungsbedingungen und die Beitragserhebung nach Satzung durch die Stadt Erlensee vertraglich sichern.

Im Zuge der Herstellung der Anschlussleitungen wird die Röntgenstraße an die Erschließungsstraße im Plangebiet angebunden. Die Stadt Langenselbold wird auf der Gemarkung der Stadt Erlensee den Langenselbolder Weg ausbauen.

3. Sonstiges

Erlensee, den 11.06.2025

gez. Birgit Reuhl
Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses

 

⇒ Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee

Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

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