Bauleitplanung der Stadt Erlensee – Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Hintere Bogenstraße“ ST Langendiebach
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee hatte in ihrer Sitzung am 13.05.2023 für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Hintere Bogenstraße“ zur Sicherung der Planung für den Planbereich eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen. Gemäß § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft.
Aufgrund besonderer Umstände, dass das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan sich verzögert, wird die Veränderungssperre gemäß § 17 (2) BauGB um 1 Jahr verlängert.
Das Plangebiet ist aus dem Lageplan ersichtlich.
Es dürfen während der Veränderungssperre keine Vorhaben im Sinne § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Es dürfen keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungszustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden.
Erlensee, den 23.05.2025
Magistrat der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister