AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 22.05.2025 um 19:30 Uhr in der Erlenhalle, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee, unter anderem mit den Themen „Wattbewerb“ und „Friedhofsgebühren“

Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Anfragen

4. Teilnahme der Stadt Erlensee am „Wattbewerb“
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 09.04.2025;
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2025 an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 15.05.2025
Drucksache 198 / LP 21-26 STVV

Die Stadt Erlensee soll sich auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an der Aktion „Wattbewerb“ beteiligen.

Begründung:

Um die Klimaziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 zu erreichen, müssen alle Kommunen in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bringen. Zudem muss die Bundesrepublik Deutschland ihre Abhängigkeit von fossilen Energieträgern möglichst schnell abbauen. Auch hier spielen die Kommunen eine wesentliche Rolle.

Um Strom und perspektivisch auch Wärme (über Wärmepumpen) in möglichst großem Umfang lokal und klimaneutral erzeugen zu können, bietet der Ausbau von Photovoltaik ein großes Potenzial. Nahezu alle Gebäude weisen Dachflächen auf, die für die Nutzung von Photovoltaik geeignet sind. Jedoch verfügt die Stadt über ihre eigenen Gebäude nur über einen kleinen Anteil an Dachflächen, den sie aus eigener Initiative heraus mit Photovoltaik belegen kann. Daher ist es von größter Bedeutung, die Besitzerinnen und Besitzer der Dächer der übrigen Gebäude zu erreichen und dazu zu bewegen, ihre Dächer für Photovoltaik zu nutzen.

Wattbewerb bietet allen deutschen Kommunen die Chance, über ein Wettbewerbs-Spiel den Ausbau der Photovoltaik lokal in einer gemeinsamen Offensive von Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern voranzubringen. Wattbewerb ist eine Initiative des Vereins Wattbewerb e.V. Das aktuelle Ziel sieht eine möglichst schnelle Verdopplung der installierten PV-Leistung in den Kommunen vor. Die erste Runde von Wattbewerb endet, sobald die erste teilnehmende Großstadt ihre installierte Photovoltaik-Leistung / Einwohner verdoppelt hat.

Wattbewerb hat am 21.2.2021 begonnen und ein Einstieg ist jederzeit möglich. Die Teilnahme bei Wattbewerb ist kostenlos.

Mit Anmeldung erhält Erlensee Zugriff auf das Ranking und Zubau-Daten aus dem Markstammdatenregister (MaStR). Diese werden wöchentlich aktualisiert und den Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzlich bilden die Dashboards die Energiewende vor Ort auch für alle Bürgerinnen und Bürger sichtbar ab. Die langfristig beschlossenen Maßnahmen der Verwaltung können so sehr früh messbar gemacht werden.

Die Teilnahme bei Wattbewerb ist für Erlensee ein hervorragender Anlass, die lokale Energiewende im Verbund mit Bürgerinnen und Bürgern, Handel und Gewerbe, Industrie und Wohnungswirtschaft zügig und entschlossen voranzubringen.

 

5. Änderung der Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Erlensee;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 15.05.2025
Drucksache 199 / LP 21-26 STVV

Folgende Veränderungen sollen vorgenommen werden:

– Bezeichnungen von Gräbern und Begriffsbestimmungen werden redaktionell angepasst.
– In § 3 Abs. 2 wurde Ziffer 2.2 eingefügt. Diese Regelung ermöglicht die Bestattung von Personen, die zum Zeitpunkt ihres Ablebens ihre Meldeadresse außerhalb Erlensees hatten, waren, aber den überwiegenden Teil ihres Lebens in Erlensee wohnhaft waren.
– In den §§ 21, 24 und 26 wurden die Abstände der Gräber zueinander von 30 auf 40 cm erhöht.
– Es wurden kleinere Änderungen vorgenommen, um Sachverhalte besser zu umschreiben bzw. zu konkretisieren.

 

6. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Erlensee;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 15.05.2025
Drucksache 200 / LP 21-26 STVV

Gebühren sind so zu bemessen, dass sie die Kosten der öffentlichen Einrichtung oder Leistung decken (Kostendeckungsprinzip), aber nicht überschreiten sollen (Überdeckungsverbot).
Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gebühren ist erforderlich, wenn sich Kosten wesentlich ändern. Die Gebühren sind regelmäßig neu zu kalkulieren. Aufgrund steigender Kosten haben sich die Gebühren teilsweise auch drastisch erhöht.

In diesem Zusammenhang ist es geboten, die sog. „politische Unterdeckung“ heranzuziehen. Die „politische Unterdeckung“ ermöglicht, eine Unterdeckung bewusst in Kauf zu nehmen, um Spitzen zu vermeiden. In der Regel werden gerade bei der Bemessung von Friedhofsgebühren Abschläge von bis zu 20% auf die kalkulierten Gebühren durch den Satzungsgeber als tolerabel im Sinne der Gebührenzahler angesehen, da Friedhöfe als wichtigte öffentliche Einrichtungen angesehen werden, die nicht rein wirtschaftlich betrachtet werden sollten.

7. Beschlussfassung eines Wegenutzungsvertrages (Konzessionsvertrages) mit den Main-Kinzig Netzdienste GmbH
Drucksache 201 / LP 21-26 STVV

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussfassung des Wegenutzungsvertrages (Konzessionsvertrages) mit den Main-Kinzig Netzdienste GmbH mit einer Laufzeit von 20 Jahren, beginnend zum 01.01.2028, wird zugestimmt. Der Wortlaut ist Bestandteil des Beschlusses.

Begründung:

Der bestehende Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für Gas zwischen der Stadt Erlensee und der Gasversorgung Main-Kinzig GmbH für das Stadtgebiet Erlensee endet zum 31.12.2027. Somit ist der Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages (Konzessionsvertrages) notwendig.

8. Beratung und Beschlussfassung zur Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Hintere Bogenstraße“
Drucksache 202 / LP 21-26 STVV

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee (damals noch Gemeinde) hatte am 14.09.2006 den Aufstellungsbeschluss für den Planbereich des Bebauungsplans „Hintere Bogenstraße“ gefasst, mit dem Ziel eine Mischgebiet zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Erlensee hat auf Forderung der Grundstückseigentümer in seiner Sitzung vom 07.11.2023 das Planziel in eine Grünfläche geändert. Der Bebauungsplan wurde angepasst. Das Bauleitplanverfahren ist noch nicht zum Abschluss gekommen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Regelung als „Grünfläche“ zugeführt werden.

Aktuell liegt eine Anfrage zur Bebauung auf einer Teilfläche vor. Damit während der Planungsphase keine unerwünschten Tatsachen geschaffen werden, wurde eine Veränderungssperre erlassen, die nun um ein weiteres Jahr verlängert werden soll.

 

Erlensee, den 12.05.2025

gez. Christian Scholz
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

 

⇒ Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee

Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

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