Öffentliche Mahnung
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 15. Mai 2025 folgende Abgaben fällig waren:
Grundsteuer II. Quartal 2025
Müllabfuhrgebühren II. Quartal 2025
Gewerbesteuervorauszahlung II. Quartal 2025
Hundesteuer II. Quartal 2025
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 1. Juni 2025 an die Stadtkasse Erlensee zu zahlen. Nach dem 1. Juni 2025 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 100,00 € abgerundeten Betrages berechnet.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Erlensee, den 17.05.2025
Der Magistrat
Stadtkasse