Ablegen von Gegenständen aller Art an Baumgräbern und vor Urnenwänden nicht gestattet

(pm/ea) – Aus aktuellem Anlass weist die Neuberger Friedhofsverwaltung erneut darauf hin, dass das Ablegen von Gegenständen, Blumen, Grablichtern, Steinen etc. an Baumgräbern und vor den Urnenwänden nicht gestattet ist. Die Gegenstände werden durch den Bauhof entfernt und entsorgt.

Leider erschwert dies die Pflegearbeiten der Mitarbeiter und sorgt für einen unnötigen Zeitaufwand. Um Einhaltung der Friedhofsordnung wird daher gebeten.

Foto: PM

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