Kommunalwahlen finden am 15. März 2026 statt

(pm/ea) – Das Kabinett der hessischen Landesregierung hat beschlossen, dass die nächsten Kommunalwahlen am 15. März 2026 stattfinden. Damit ist das Kabinett einer Empfehlung des Innenministeriums gefolgt. Die beschlossene Verordnung wird nun im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.


Nach dem Hessischen Kommunalwahlgesetz beginnt die fünfjährige Wahlzeit der Gemeindevertretungen und Kreistage jeweils am 1. April. Die Wahl findet an einem Sonntag im Monat März statt. Der Wahltag wird von der Landesregierung durch Verordnung bestimmt.

Die letzten allgemeinen Kommunalwahlen fanden am 14. März 2021 statt. Im kommenden Jahr ist der 15. März 2026 der Wahltermin.

Kommunalminister Roman Poseck führte zum Wahltermin aus: „Der 15. März des kommenden Jahres ist für die Kommunen aus wahlorganisatorischen Gründen am besten geeignet. Sowohl die vorbereitende Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen als auch die nachfolgende Ergebnisermittlung finden bei diesem Wahltag außerhalb von Ferienzeiten statt. Auch etwaige Stichwahlen bei gleichzeitig stattfindenden Direktwahlen können noch vor den Osterfeiertagen durchgeführt werden.“

Die Kommunalen Spitzenverbände wurden zu dem Verordnungsentwurf angehört und haben den vorgeschlagenen Wahltermin begrüßt.

Neben den Kreistagen und Gemeindevertretungen werden am gleichen Tag auch die Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte neu gewählt. Auch Landrats- und Bürgermeisterwahlen können am gleichen Tag durchgeführt werden, falls die jeweiligen Amtszeiten auslaufen.

 

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