Betriebserlaubnisse erloschen und weitere Verstöße

(pm/ea) – Die Spezialisten des Sachgebiets „TRuP“ (Tuner, Raser und Poser) der Operativen Einheit Bundesautobahn waren am Freitagabend mit Unterstützung der „KART“ (Kontrollgruppe Autoposer, Raser, Tuner) aus Frankfurt in Hanau-Wilhelmsbad sowie auf den angrenzenden Straßen unterwegs und ahndeten mehrere Verstöße.

Gegen 21 Uhr fiel einer Streife ein Fahrzeug auf, welches augenscheinlich mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 1,79 Promille an. Der Führerschein des 36-Jährigen wurde sichergestellt und eine Verkehrsstrafanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr gefertigt.

Im weiteren Verlauf fielen ein Ford Mustang, ein Audi A7 und ein Audi R8 durch offensichtlich übermäßig laute Abgasgeräusche auf. Der Fahrer des Ford Mustang hatte eine Zubehörabgasanlage verbaut, die nicht für das Fahrzeug zugelassen war. Die anschließende Schallpegelmessung ergab einen Wert von 95 bei erlaubten
87 Dezibel. Bei dem Audi A7 wurde ein Standgeräusch von 89 bei erlaubten 73 Dezibel gemessen, mit mutmaßlichen Manipulationsspuren an der Abgasanlage. Die durchgeführte Standgeräuschmessung beim Audi R8 ergab einen Wert von 106 bei erlaubten 98 Dezibel. Die Spezialisten machten zudem eine unzulässige Steuerung der Abgasklappen ausfindig.

Alle drei Fahrzeuge waren demnach zu laut, wurden sichergestellt und werden nun einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt. Die Fahrzeugführer erhielten jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Wilhelmsbader Allee wurde ein 19-Jähriger aus Hanau in einem gemieteten BMW mit 99 bei erlaubten 30 Stundenkilometern gemessen. Auf den in der Probezeit befindlichen Fahranfänger kommen ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot zu. Zusätzlich wurden auf dem Parkplatz Wilhelmsbad noch zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Erzeugens von unnötigem Lärm und der Missachtung des Durchfahrtsverbots geahndet.

 

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