Lachgas darf in Hanau nicht mehr an Minderjährige verkauft werden

(pm/ea) – In ihrer Sitzung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau am Montag den Beschluss einer Gefahrenabwehrverordnung und damit ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige beschlossen. Darauf weist die Hanauer SPD-Fraktion hin.

Ende des vergangenen Jahres hat die SPD-geführte Rathauskoalition einen Prüfantrag eingebracht und beschlossen. Dieser hat den Magistrat beauftragt, die kommunale Einführung eines Verkaufsverbotes zu prüfen. Mit Erfolg wurde dieses rechtssicher beschlossen.

„Damit gehen wir einen wichtigen Schritt für den Kinder- und Jugendschutz sowie das allgemeine Sicherheitsgefühl in der Stadtgesellschaft. Zu oft wird beobachtet, dass leere Lachgaskartuschen in Wäldern, Parks oder auf Straßen auf den Boden geworfen oder dass Lachgas in den Hanauer Parkhäusern eingenommen wird. Heute beschließen wir ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. Nicht nur unter dem Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes, sondern auch wegen des Umweltschutzes und der Sicherheit im ruhenden Verkehr“, erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Julian Straub in seiner Rede.

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