Stadtverwaltung Erlensee: „Grabschmuck und Dekoration bitte nicht vor Urnenwänden abstellen“

(pm/ea) – Die Erlenseer Stadtverwaltung bittet, auf das Ablegen von Grabschmuck und Dekorationen vor Urnenwänden zu verzichten.

Grabschmuck und Dekorationen, die vor Urnenwänden abgelegt werden, werden von städtischen Mitarbeitern regelmäßig entfernt. Die Gegenstände werden für einen begrenzten Zeitraum aufbewahrt und können von den Angehörigen abgeholt werden. Diese Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Ordnung und des Erscheinungsbildes der Friedhöfe.

In den letzten Monaten hat die Stadtverwaltung vermehrt Beschwerden über das Ablegen von Grabschmuck und Dekorationen vor Urnenwänden erhalten. Diese Gegenstände können nicht nur das Erscheinungsbild der Friedhöfe beeinträchtigen, sondern auch die Zugänglichkeit und Pflege der Urnenwände erschweren.

So hat sich auch ein kleiner Brand an der Mauer durch abgestellte Kerzen und Pflanzen entwickelt. Dieses Feuer konnte zwar schnell gelöscht werden, doch die Urnenwand wurde verrußt und musste gereinigt werden.

Gemäß § 27 der Friedhofsordnung der Stadt Erlensee ist das Ablegen von Grabschmuck und Dekorationen vor Urnenwänden nicht gestattet. Die Stadtverwaltung ist daher berechtigt, diese Gegenstände zu entfernen.

 

 

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