(pm/ea) – Die Interessengemeinschaft Bärensee IGB e. V. hat in einer Pressemitteilung zu den Entwicklungen eine Stellungnahme abgegeben, die nachfolgend wiedergeben wird.
In der Stellungnahme heißt es:
Die Stadt Bruchköbel hat durch ihr Vorgehen, einerseits Pächtern wegen pachtvertragswidrigen Verhaltens („dauerhafter Aufenthalt zu Wohnzwecken“) gekündigt und anderseits über Monate hinweg Verkaufsverhandlungen mit einem Pächter geführt, obwohl das Angebot der Interessengemeinschaft Bärensee IGB e. V., die Freizeitanlage Bärensee als Genossenschaft zu übernehmen, bestand. Dabei wurden die Grundsätze einer guten Verwaltung bzw. des Vertrauensschutzes nicht beachtet.
Die Verkaufsverhandlungen mit dem Pächter sind ohne Einbeziehung der restlichen 1020 Pächter und der Öffentlichkeit geführt worden, somit wurde das Gebot der Transparenz eines fairen Verfahrens verletzt. Darüber hinaus wurde das Mediationsangebot der IGB e. V. mit dem Ziel außergerichtlicher Streitschlichtungen von der Betriebsleitung des Eigenbetriebs der Stadt Bruchköbel kategorisch abgelehnt.
Mit dem Erlass zur Nachfolgepachtregelung/Verkaufsstopp/Baustopp und sittenwidriger Pachtzinserhöhung schaffte die Stadt Bruchköbel wider besseren Wissens vollendete Tatsachen, obwohl die Stadt Bruchköbel den desaströsen heruntergekommenen Zustand der Anlage und den mangelhaften Brandschutz zu verantworten hat. Dieser Tatbestand kann eine Verletzung von Vertragspflichten §§ 280 ff BGB, sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben § 242 BGB erfüllen.
Mit der im Grunde grob fahrlässig verursachten Kündigungswelle nimmt die Stadt Bruchköbel nicht nur den finanziellen Totalverlust, sondern auch physische Schäden von betroffenen Pächtern billigend in Kauf.
Auch die Verhältnismäßigkeit zu den ca. 300 Härtefällen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Freizeitanlage Bärensee haben, muss bei einem eventuellen Verkauf aus rechtsstaatlichen Grundsätzen, vorher sozial und einvernehmlich geregelt werden.
Die IGB e. V. ist satzungsgemäß verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Stadt Bruchköbel im kausalen Zusammenhang mit der Freizeitanlage Bärensee zu prüfen. Hierbei sind insbesondere die Grundsätze des Verwaltungsrechts, des Haushaltsrechts, des Vergaberechts, des Vertragsrechts, sowie des Bau- und Umweltrechts zu beachten. Die Vorstände der IGB e. V. möchten an dieser Stelle einmal klarstellen, dass dem Verein trotz aller unterzogenen Widrigkeiten daran gelegen ist, mit der Stadt Bruchköbel einvernehmliche Lösungen zu finden.
Daher sollte die Verweigerungshaltung der Stadt Bruchköbel gegenüber der IGB e. V. endlich beendet werden, damit sach- und fachgerecht die Probleme der Freizeitanlage angegangen werden können. Denn die Zeit seit dem Erlass ist für alle Beteiligten eine verlorene Zeit ohne Nutzen oder Mehrwert.
Solange die Stadt Bruchköbel die IGB e. V. ausgrenzt, bleibt dem Verein daher nur die schriftliche Form, um eventuell entstehenden Rechtsnachteilen vorzubeugen.
Nach der Bekanntgabe des Erlasses am 28.06.2023 der Stadt Bruchköbel – „Beschluss der Aussetzung der Nachfolgepachtregelung Verkaufs- und Baustopp“ – hatte die IGB e. V. die öffentlich zugänglichen Wirtschaftsberichte der Verpächterin ausgewertet. Die Auswertung hatte ergeben, dass eine jahrelange missbräuchliche Mittelverwendung und finanzielle Intransparenz vorliegt.
Kritisch hinterfragte der Vorstand der IGB e. V. die kausalen Zusammenhänge bei der Betriebsleitung und der Stadt Bruchköbel. Dies hatte zur Folge, dass die Verpächterin wider besseren Wissens unterstellte, die IGB e. V. würde Unwahrheiten, falsche Behauptungen und Lügen verbreiten. In den sozialen Medien wurde sogar die Behauptung lanciert, dass die Bürger von Bruchköbel die Freizeitanlage Bärensee finanziell unterstützen müssten.
Mit der gemeinsamen Presseerklärung der Stadt Bruchköbel wird nun der Öffentlichkeit und den 1021 Pächtern der Freizeitanlage Bärensee erklärt, dass die Einnahmen und Gewinne der Freizeitanlange Bärensee jahrelang für den laufenden Unterhalt des städtischen Schwimmbades der Stadt Bruchköbel verwendet wurden. Durch diese Presseerklärung bestätigen nun die Betriebsleitung und die Stadtverordneten der Stadt Bruchköbel, dass nicht – wie nach dem Erlass in aller Öffentlichkeit und in sozialen Medien behauptet – die Freizeitanlage Bärensee aus Steuermitteln der Stadt Bruchköbel unterstützt werden musste, sondern die Gewinne/Einnahmen der Freizeitanlage Bärensee letztlich das Überleben des städtischen Schwimmbades gesichert haben. Somit waren die gegen die Vorstände der IGB e. V. gerichteten unwahren Tatsachenbehauptungen, die Schmähkritik und die persönlichen Herabwürdigungen nicht nur nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sondern darüber hinaus auch noch rechtswidrig.
Es stellt sich die Frage, ob die Umleitung finanzieller Mittel und Rücklagen der Freizeitanlage Bärensee für die Unterhaltung des laufenden Betriebes des städtischen Schwimm- und Freibades, nicht ein Verstoß gegen die Haushaltsklarheit gem. HGO der missbräuchlichen Verwendung zweckgebundener Mittel ist.
Die IGB e. V. behält sich die Prüfung sämtlicher Aspekte der kommunalen Haushaltsgrundsätze vor, da die fehlende Transparenz des Eigenbetriebes der Verpächterin, keine nachvollziehbare Kontrolle der Mittelverwendung ermöglicht.
Die IGB e. V. fordert die Stadt Bruchköbel im Sinne verwaltungsrechtlicher Aspekte auf, alle relevanten Nachweise der Mittelverwendung, auch über die aufgelösten und entnommenen Rücklagen von weit mehr als einer Million Euro zu überprüfen, oder der Interessengemeinschaft Bärensee zur Überprüfung zugänglich zu machen.
In diesem Zusammenhang ist folgendes anzumerken: Trotz Erlass des Verkaufs- und Baustopps wurden der Betriebsleitung Bautätigkeiten gemeldet, was als pachtvertragswidriges Verhalten von der Betriebsleitung hätte geahndet werden müssen. An anderer Stelle wurde dagegen einem Pächter – Mitglied in der IGB e. V. – wegen eines PKW-Anhängers nicht nur eine Abmahnung, sondern auch die fristlose Kündigung angedroht.
Derartige Begünstigungen einer Gruppe von Pächtern sind leider keine Einzelfälle und verstoßen gegen die Gleichbehandlungsgrundsätze. Die IGB e. V. hatte schon einmal kritisch hinterfragt, ob Insiderwissen für einen gewissen Personenkreis nützlich war, um kurz vor der Bekanntgabe des Erlasses, ihre Aufbauten, ohne Totalverlust zu erleiden, noch rechtzeitig verkaufen zu können. Daher sieht die IGB e. V. auch die Vergabe von Aufträgen wie „Abriss- und Entsorgungsarbeiten“ durch die Betriebsleitung sehr kritisch, da sie ohne ein ordentliches Vergabeverfahren an einen Pächter der Anlage vergeben wurden.
Im Sinne des Rechtsstaatprinzip und Gebot der Transparenz Art. 20 Abs. 3 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit § 1 Abs. 3 VwVfG bezüglich des Erlasses vom 28.06.2023 werfen sich natürlich Fragen auf. Die Verweigerung zum Dialog des Eigenbetriebs der WB sowie der Stadt Bruchköbel mit der IGB e. V, steht in einem klaren Widerspruch zum Gebot der Transparenz und fairen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG, § 1 Abs. 1 VwVfG) Die IGB e. V. rügt daher die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 1 Abs. 3 VwVfG) durch den Erlass vom 28.06.2023 „willkürliche Kündigungen“ und Härtefälle.
Die IGB e. V. ist zutiefst besorgt darüber, dass sich unter den 1021 Pächtern ca. 300 sogenannte Härtefälle befinden, deren Existenzgrundlage durch die Maßnahmen des Verkaufsstopp und Brandschutz massiv bedroht ist. Diese Umstände erfordern im Rahmen der Entscheidungsfindung eine besondere soziale Berücksichtigung. Da unstrittig eine erhebliche Anzahl an Parzellen der Pächter wegen des desaströsen Brandschutzes geräumt werden müssen, rügt die IGB e. V. die mangelhafte Transparenz des Eigenbetriebs WB und der Stadt Bruchköbel.
Die jahrelange Vernachlässigung der Infrastruktur ist letztlich Ursache für den desaströsen Brandschutz. Es kommt erschwerend hinzu, dass aus Gründen der Gewinnmaximierung, die Flächen der Anlage zuletzt mit bis 1021 Parzellen überlastet wurde, was die größte Ursache für den mangelhaften Brandschutz darstellt. Der Brandschutz wurde trotz mehrerer Brände wider besseren Wissens missachtet, was unweigerlich die Sicherheit der Pächter gefährdet. Diese Praxis ist ein völlig inakzeptabler Vorgang des Eigenbetriebs WB und der Stadt Bruchköbel als Verpächterin, was hiermit gerügt wird.
Bei einem der Brände kam es sogar zu einem Todesfall und hätte ein alarmierendes Signal für die Dringlichkeit und zur Durchführung entsprechender Maßnahmen sein sollen. Trotz des toten Pächters kamen weder der Eigenbetrieb WB noch die Stadt Bruchköbel ihrer erwachsenden Fürsorgepflicht nach. Das ist im rechtlichen Sinne eine grobe Fahrlässigkeit, was gerügt wird und die Verpächterin kann sich glücklich schätzen, dass bisher keine weiteren Personenschäden zu verzeichnen waren.
Zu rügen ist daher auch die Ignoranz offenkundiger Brandschutzmängel, Unterlassung von Bestandsaufnahmen und wiederkehrenden Kontrollen der Mindestgrenzabstände und überbauten Flächen – dies stellt eine grobe Verletzung der Verkehrssicherheitspflichten dar, weshalb auch Schadensersatzansprüche abgeleitet werden können.
Fakt ist, dass die Pächter nicht für Versäumnisse oder die Untätigkeit der Verpächterin verantwortlich sind, weshalb willkürliche unverschuldete Kündigungen auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB verstoßen. Der Erlass vom 28.06.2023 stellt einen Eingriff in die Vertragsfreiheit und das Eigentumsrecht Art. 14 GG dar.
Die IGB e. V. hat dem Eigenbetrieb WB sowie der Stadt Bruchköbel als Verpächterin ein umsetzbares Konzept zur Aufhebung des Verkaufs- und Baustopps unterbreitet. Völlig unverständlich ist, dass der Eigenbetrieb WB sowie die Stadt Bruchköbel als Verpächterin, die dem Gemeinwohl der Pächter verpflichtet sind, nichts was von der IGB e. V. vorgeschlagen wird, auch nur ansatzweise würdigt. Auch das unterbreitete Müllkonzept der IGB e. V., welches zu enormen Einsparungen umlagefähiger Kosten beitragen könnte, wurde seit mehr als einem Jahr nicht umgesetzt. Der Eigenbetrieb WB der Stadt Bruchköbel hat gem. der EigBGes den Betrieb im Sinne der Pächter kostensparend zu führen.
Warum die Stadt Bruchköbel als Verpächterin, der IGB e. V. die schon mehrfach zugesagte Aushändigung des Verkehrswertgutachtens und auch die Einsichtnahme in das Brandschutzgutachten verweigert, lässt nicht nur viel Raum für Spekulationen, sondern ist auch völlig inakzeptabel.
Die IGB e. V. fordert die Stadt Bruchköbel hiermit auf, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen und der IGB e. V. die entsprechenden Unterlagen für eine Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
1. Vorlage eines detaillierten Sanierungsplans unter Einhaltung aller rechtlicher Vorgaben gem. der HBO;
2. Welche Kosten verursachte der Abriss des Gebäudes mit dem ehemaligen Lädchen und warum wurde dieses Geld nicht für die Sanierung des Sanitärgebäudes verwendet;
3. Welche Priorität hat die Sanierung des heruntergekommen Sanitärgebäudes, dessen Zustand für die immer geringer werdenden Einnahmen der 70 Campingplätze verantwortlich ist;
4. Die Aushändigung des Verkehrswert- sowie Brandschutzgutachtens;
5. Offenlegung/Einsicht in die Finanzdokumente des Eigenbetriebes aus den letzten 10 Jahren;
6. Rücknahme des Erlasses vom 28.06.2023 „Aussetzung der Nachfolgepachtregelung“;
7. Rücknahme der angedrohten Kündigungen und Anerkennung der Pächterrechte;
8. Aushändigung der Begehungsprotokolle – falls vorhanden;
9. Erstellung einer Bestandsaufnahme mit allen Beteiligten hinsichtlich der Brandschutzgrenzbebauung und überbauter Flächen;
10. Aushändigung des Verkehrswegeplans/Katasteramt;
11. Welche soziale Regelung wird wegen der 300 Härtefällen getroffen;
12. Wie viele der 1021 Parzellen müssen lt. Brandschutzgutachten insgesamt geräumt werden;
13. Aussetzung der Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung über den Verkauf der Freizeitanlage Bärensee für 1 Euro am 25.03.2025 solange die offenen Fragen ungeklärt sind;
14. Die IGB e. V. fordert eine interne Revision der Stadt Bruchköbel zur Untersuchung der vorliegenden Vorgänge.