(pm/ea) – Mit Beginn des Frühlings kündigt sich Nachwuchs der heimischen Wildtiere an. Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen März und September reagieren die Tiere besonders empfindlich auf Störungen. Die Stadtverwaltung Erlensee appelliert deshalb an alle Hundehalter, Hunde an die Leine zu nehmen und diese auf den Wegen zu führen.
In Hessen gibt es während der Brut- und Setzzeit keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Beim Spaziergang mit dem Hund können Hundehalter dennoch, ohne großen Aufwand, Rücksicht nehmen. Bitte nutzen Sie die befestigten Wege und halten Sie die Hunde an der Leine. So kann leicht vermieden werden, dass junge Feldhasen, Rehkitze oder auch brütende Vögel aufgeschreckt werden. Diese Tiere sind oft auf Feldern, Wiesen, Grünflächen oder im Unterholz der Wälder vorzufinden.
In vielen Nachbarkommunen gibt es kommunale Satzungen, die eine Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit festlegen. Die Stadt Erlensee konnte bis dato stets von dieser allgemeinen Pflicht zum Führen des Hundes an der Leine absehen.
Um weiterhin ohne eine konkrete Satzung auskommen zu können, werden alle Hundehalter und Spaziergänger gebeten, auf den Schutz der Wildtiere zu achten. Hundehalter werden ebenso gebeten, den anfallenden Hundekot zu entsorgen und nicht im Feld liegen zu lassen. Oftmals finden Mäh- und Mulcharbeiten statt oder es werden Lebensmittel auf Feldern produziert. Der Kot enthält Keime und ggfs. auch Krankheitserreger und muss zur Vermeidung von Krankheiten und aus hygienischen Aspekten ordentlich entsorgt werden.
