Öffentliche Mahnung
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 15. Februar 2025 folgende Abgaben fällig waren:
Grundsteuer I. Quartal 2025
Müllabfuhrgebühren I. Quartal 2025
Gewerbesteuervorauszahlung I. Quartal 2025
Hundesteuer I. Quartal 2025
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 1. März 2025 an die Stadtkasse Erlensee zu zahlen. Nach dem 1. März 2025 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen
zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 100,00 € abgerundeten Betrages berechnet.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Erlensee, den 22.02.2025
Der Magistrat
Stadtkasse