Beistellmengen von Pappe und Kartonagen bei Papiertonne weiterhin erlaubt

(pm/ea) – Bei der Leerung der Papiertonnen ist das Beistellen von Kartonage und Pappe weiterhin erlaubt. Als Höchstmenge darf die Menge des Fassungsvolumens der üblichen Papiertonne (240L) zusätzlich hinzugestellt werden, wie die Erlenseer Stadtverwaltung informiert.

Es wird darum geben, diese so ineinander zu stellen oder zu zerkleinern, dass eine Mitnahme vom Abfallentsorger problemlos möglich ist. Übergroße Kartonagen sollen so zerkleinert werden, dass sie problemlos in die Ladeöffnung des Abfuhrfahrzeuges eingeworfen werden können.

Alternativ ist auch eine kostenfreie Abgabe beim Bauhof zu den bekannten Öffnungszeiten möglich.

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