E I N L A D U N G zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 20.02.2025 um 19:30 Uhr in der Erlenhalle, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee
Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
2. Mitteilungen des Bürgermeisters
3. Anfragen
4. Tätigkeitsberichte über die Arbeit des Seniorenbeirates und des Ausländerbeirates
5. Aussetzung der Einbahnstraßenregelung Friedrich-Ebert-Straße und Bogenstraße, bis zur Fertigstellung der Ravolzhäuser Straße
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 04.01.2025;
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.01.2025 an den Bau- und Umweltausschuss, dort behandelt am 13.02.2025
Drucksache 184 / LP 21-26 STVV
Der Magistrat soll auf Antrag der CDU-Fraktion gemeinsam mit der Verkehrsbehörde Erlensee prüfen, ob aus wirtschaftlichen Gründen die Möglichkeit besteht, die Friedrich-Ebert Straße erst nach Fertigstellung der Ravolzhäuser Straße auf eine Einbahnstraßenregelung umzustellen.
6. Wahl von zwei Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Erlensee
Drucksache 190 / LP 21-26 STVV
Herr Haas und Herr Tarant wurden seitens der Stadtverwaltung angeschrieben und beide erklärten, das Amt des Ortsgerichtsschöffen weiter ausüben zu wollen. Ebenfalls auf Nachfrage teilte der Ortsgerichtsvorsteher, Herr Dirk Heil,mit, dass ihm keine Gründe bekannt seien, die gegen eine erneute Ernennung der beiden o.g. Personen sprechen würden.
Anhand des Erfahrungsschatzes und der bislang vorbildlichen Amtsführung der Herren Haas und Tarant wird empfohlen, der Direktorin des Amtsgerichts Hanau Herrn Haas und Herrn Tarant
erneut zur Ernennung vorzuschlagen.
7. Verleihung der Bezeichnung Ehrenwehrführer
Drucksache 192 / LP 21-26 STVV
Dem Wehrführer der Einsatzabteilung Rückingen, Uwe Kuprian, soll die Bezeichnung „Ehrenwehrführer“ verliehen werden.
8. Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 gem. § 112b HGO
Drucksache 188 / LP 21-26 STVV
9. Änderung der „Kostenbeitragssatzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Erlensee“ – Geschwisterermäßigung;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Sozialausschuss; dort behandelt am 10.02.2025
Drucksache 189 / LP 21-26 STVV
Die einzige inhaltliche Änderung findet dergestalt statt, dass die Regelung des § 2 Abs. 2 letzter Satz „Hortkinder, die im Rahmen des Landesprogrammes Pakt für den Ganztag gefördert werden, werden bei der Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt.“ gestrichen wird. Kinder, die im Pakt für den Ganztag betreut werden, sind bis dato durch Landesförderung am Vormittag gebührenfrei gestellt. Daher werden sie aktuell analog der Kindergartenkinder, die eben-falls von 7.00 bis 13.00 Uhr gebührenfrei gestellt sind, bei der Geschwisterermäßigung nicht be-rücksichtigt.
Am 13.12.2024 hat der Main-Kinzig-Kreis die Neufassung der Richtlinie zur Durchführung des Pakts für den Ganztag im Main-Kinzig-Kreis beschlossen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Elternbeiträge:
Bisher war die Betreuung bis 14.30 Uhr für Eltern kostenfrei, ab dem Schuljahr 2025/26 müssen sie jedoch auch für den Vormittag 80,00 € an Gebühren entrichten. Eine Betreuung bis 17.00 Uhr kostet nun 160,00 Euro, zusätzlich fällt u.U. ein monatlicher Beitrag von 65,00 Euro für Ferienbetreuung sowie 70,00 Euro für das Mittagessen an. Für viele Eltern bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung, insbesondere, wenn Geschwisterkinder betreut werden.
Nach Rücksprache mit den Trägern des Pakts für den Ganztag steht zu befürchten, dass Kinder, deren Eltern sich diese Kostenbeiträge nicht leisten können, nicht mehr von dem Betreuungsangebot des Pakts für den Ganztag profitieren können. Daher sollen die Kinder, die im Pakt für den Ganztag betreut werden, mit Beginn des Schuljahrs 2025/26 bei der Geschwisterermäßigung wieder mitberücksichtigt werden. Die Geschwisterermäßigung wird angewandt, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig die Betreuung im Pakt für den Ganztag oder in einer Kinderkrippe in Anspruch nehmen und selbstverständlich auch, wenn sich die Kinder in jeglicher Konstellation auf diese zwei Betreuungsformen aufteilen.
Die Möglichkeit der Kommunen, dies zu tun ergibt sich aus § 11 Abs. 7 der Richtlinie zur Durch-führung des Pakts für den Ganztag.
10. Neubau vierte Grundschule Erlensee: Abschluss eines Grundstückskaufvertrages inkl. städtebaulichen und Erschließungsvertrages;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss und Haupt- und Finanzausschuss; dort in einer gemeinsamen Sitzung behandelt am 13.02.2025
Drucksache 191 / LP 21-26 STVV
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages inkl. städtebaulichen und Erschließungsvertrages wird zugestimmt.
Der noch abzuschließende Vertrag regelt folgende wesentlichen Inhalte:
a. Zur Errichtung einer neuen Grundschule in Erlensee-Langendiebach verkauft die Stadt Erlensee an den Main-Kinzig-Kreis eine noch zu vermessende Teilfläche der Grundstücksfläche Flur 17, Flurstück 3, mit einer Größe von ca. 15.350 m2, eingetragen bei dem Amtsgericht Hanau, im Grundbuch von Langendiebach, Blatt 4403 lfd. Nr. 15 Gemarkung Langendiebach, zum Preis von ca. 2.456.000 € mithin 160 € je Quadratmeter.
b. Der Main-Kinzig-Kreis verpflichtet sich zur Errichtung einer Zweifeld-Sporthalle auf dem Schulgelände. Die Stadt gewährt dem Main-Kinzig-Kreis hierzu einen einmaligen Baukostenzuschuss in Höhe von 1.000.000 € brutto.
c. Die Stadt Erlensee veranlasst und betreibt die Aufstellung des Bebauungsplans und übernimmt die wegemäßige Erschließung des neuen Schulgrundstücks. Die Kosten hierfür trägt die Stadt.
d. Die Stadt führt die abwassertechnische Erschließung des neuen Schulgrundstücks durch. Für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung zahlt der Kreis an die Stadt einen Ablösungsbeitrag von ca. 143.140 €.
2. Dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zur (Schul-)Sporthalle wird zugestimmt.
Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Main-Kinzig-Kreis regelt die Einzelheiten über die Errichtung und Nutzung der Zweifeldsporthalle an der neu zu bauenden Grundschule. Geregelt werden hier insbesondere die Zahlung des Investitionskostenzuschusses, die Beteiligung der Stadt an den Betriebskosten und die Nutzungsmodalitäten.
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.07.2022 den Beschluss zur Errichtung einer vierten, mindestens dreizügigen Grundschule in Erlensee gefasst. Grundlage bildeten die Schülerzahlentwicklung und -prognosen im Stadtgebiet Erlensee sowie die Gespräche mit allen beteiligten Akteuren (des Kreises, der Stadt Erlensee, des Staatlichen Schulamtes und der Schulleitungen der Grundschulen im Stadtgebiet Erlensee).
Da der Main-Kinizg-Kreis über keine eigenen Baugrundstücke in Erlensee verfügt, muss eine Grundstücksfläche erworben werden. Die Stadt Erlensee beabsichtigt die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes auf einer östlich an das Wohnbaugebiet „Im Büchensaal“ angrenzenden Fläche. Daran angrenzend ist der Neubau der Grundschule geplant.
Zu diesem Zweck (Wohnbebauung und Schulneubau) hat die Stadt Erlensee bereits eine im Außenbereich liegende landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 20.000 m2 erworben. Auf einer Teilfläche davon soll der Schulneubau entstehen, in dem auch das Ganztagsangebot räumlich abgebildet wird. Die Teilfläche wird noch vermessen und soll ca. 15.350 m2 umfassen. Diese Fläche soll an den Main-Kinzig-Kreis zu einem Preis von 160 € je Quadratmeter verkauft werden. Das Schulgrundstück soll über den Langenselbolder Weg erschlossen werden.
Die Stadt stellt zudem die abwassertechnische Erschließung sicher. Main-Kinzig-Kreis und Stadt lösen die Beiträge betreffend der Herstellung der Entwässerungseinrichtung für das vom Kreis zu erwerbende Grundstück gem. der städtischen Entwässerungssatzung ab. Der Ablösungsbetrag beträgt hiernach ca. 143.140 €.
Neben dem Schulneubau soll auf dem Grundstück auch eine Zweifeldsporthalle errichtet werden, welche zu schulischen Zwecken als auch von örtlichen Vereinen genutzt werden soll. Die Stadt gewährt dem MKK hierzu einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.000.000 € brutto und beteiligt sich hälftig an den Bruttobetriebs-, -bewirtschaftungs- und -unterhaltungskosten der Zweifeldsporthalle.
11. Festlegung des Termins für die Bürgermeisterwahl
Drucksache 193 / LP 21-26 STVV
Als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl soll der 28. September 2025, als Termin einer etwa notwendigen Stichwahl soll der 12. Oktober 2025 bestimmt werden.
Erlensee, den 06.02.2025
gez. Christian Scholz
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
⇒ Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee
Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.
⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite