Einladung zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Donnerstag, 13.02.2025 um 19:30 Uhr im Bürgerhaus „Zum neuen Löwen“, Hauptstraße 4-6, 63526 Erlensee, mit dem Thema: Neubau vierte Grundschule Erlensee
Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.
Gemeinsame Sitzung mit dem HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS:
Tagesordnung:
1. Neubau vierte Grundschule Erlensee: Abschluss eines Grundstückskaufvertrages inkl. städtebaulichen und Erschließungsvertrages
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats
Drucksache 191 / LP 21-26 STVV
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages inkl. städtebaulichen und Erschließungsvertrages wird zugestimmt.
Der noch abzuschließende Vertrag regelt folgende wesentlichen Inhalte:
a. Zur Errichtung einer neuen Grundschule in Erlensee-Langendiebach verkauft die Stadt Erlensee an den Main-Kinzig-Kreis eine noch zu vermessende Teilfläche der Grundstücksfläche Flur 17, Flurstück 3, mit einer Größe von ca. 15.350 m2, eingetragen bei dem Amtsgericht Hanau, im Grundbuch von Langendiebach, Blatt 4403 lfd. Nr. 15 Gemarkung Langendiebach, zum Preis von ca. 2.456.000 € mithin 160 € je Quadratmeter.
b. Der Main-Kinzig-Kreis verpflichtet sich zur Errichtung einer Zweifeld-Sporthalle auf dem Schulgelände. Die Stadt gewährt dem Main-Kinzig-Kreis hierzu einen einmaligen Baukostenzuschuss in Höhe von 1.000.000 € brutto.
c. Die Stadt Erlensee veranlasst und betreibt die Aufstellung des Bebauungsplans und übernimmt die wegemäßige Erschließung des neuen Schulgrundstücks. Die Kosten hierfür trägt die Stadt.
d. Die Stadt führt die abwassertechnische Erschließung des neuen Schulgrundstücks durch. Für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung zahlt der Kreis an die Stadt einen Ablösungsbeitrag von ca. 143.140 €.
2. Dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zur (Schul-)Sporthalle wird zugestimmt.
Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Main-Kinzig-Kreis regelt die Einzelheiten über die Errichtung und Nutzung der Zweifeldsporthalle an der neu zu bauenden Grundschule. Geregelt werden hier insbesondere die Zahlung des Investitionskostenzuschusses, die Beteiligung der Stadt an den Betriebskosten und die Nutzungsmodalitäten.
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.07.2022 den Beschluss zur Errichtung einer vierten, mindestens dreizügigen Grundschule in Erlensee gefasst. Grundlage bildeten die Schülerzahlentwicklung und -prognosen im Stadtgebiet Erlensee sowie die Gespräche mit allen beteiligten Akteuren (des Kreises, der Stadt Erlensee, des Staatlichen Schulamtes und der Schulleitungen der Grundschulen im Stadtgebiet Erlensee).
Da der Main-Kinizg-Kreis über keine eigenen Baugrundstücke in Erlensee verfügt, muss eine Grundstücksfläche erworben werden. Die Stadt Erlensee beabsichtigt die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes auf einer östlich an das Wohnbaugebiet „Im Büchensaal“ angrenzenden Fläche. Daran angrenzend ist der Neubau der Grundschule geplant.
Zu diesem Zweck (Wohnbebauung und Schulneubau) hat die Stadt Erlensee bereits eine im Außenbereich liegende landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 20.000 m2 erworben. Auf einer Teilfläche davon soll der Schulneubau entstehen, in dem auch das Ganztagsangebot räumlich abgebildet wird. Die Teilfläche wird noch vermessen und soll ca. 15.350 m2 umfassen. Diese Fläche soll an den Main-Kinzig-Kreis zu einem Preis von 160 € je Quadratmeter verkauft werden. Das Schulgrundstück soll über den Langenselbolder Weg erschlossen werden.
Die Stadt stellt zudem die abwassertechnische Erschließung sicher. Main-Kinzig-Kreis und Stadt lösen die Beiträge betreffend der Herstellung der Entwässerungseinrichtung für das vom Kreis zu erwerbende Grundstück gem. der städtischen Entwässerungssatzung ab. Der Ablösungsbetrag beträgt hiernach ca. 143.140 €.
Neben dem Schulneubau soll auf dem Grundstück auch eine Zweifeldsporthalle errichtet werden, welche zu schulischen Zwecken als auch von örtlichen Vereinen genutzt werden soll. Die Stadt gewährt dem MKK hierzu einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.000.000 € brutto und beteiligt sich hälftig an den Bruttobetriebs-, -bewirtschaftungs- und -unterhaltungskosten der Zweifeldsporthalle.
Ausschließlich BAU- UND UMWELTAUSSCHUSS:
2. Aussetzung der Einbahnstraßenregelung Friedrich-Ebert-Straße und Bogenstraße, bis zur Fertigstellung der Ravolzhäuser Straße
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 04.01.2025
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.01.2025 an den Bau- und Umweltausschuss
Drucksache 184 / LP 21-26 STVV
Der Magistrat soll auf Antrag der CDU-Fraktion gemeinsam mit der Verkehrsbehörde Erlensee prüfen, ob aus wirtschaftlichen Gründen die Möglichkeit besteht, die Friedrich-Ebert Straße erst nach Fertigstellung der Ravolzhäuser Straße auf eine Einbahnstraßenregelung umzustellen.
Begründung:
Die Geschäftsleute in der Ravolzhäuser Straße und in der Friedrich-Ebert Straße sind durch die Erneuerung der Brücke Fallbachstraße/Friedrich-Ebert Straße schon jetzt sehr in Mitleidenschaft gezogen, da sie dadurch hohe wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen haben. Sie würden dann durch den Neubau der Ravolzhäuserstr. und gleichzeitig die Friedrich-Ebert Str. als Einbahn-Straße noch mehr Kunden verlieren und dies finanziell eventuell nicht mehr verkraften können.
3. Sonstiges
Erlensee, den 05.02.2025
gez. Birgit Reuhl
Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses
⇒ Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee
Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.
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