AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung des Sozialausschusses am Montag, den 10.02.2025 um 19:30 Uhr im Bürgerhaus „Zum neuen Löwen“, Hauptstraße 4-6, 63526 Erlensee. Thema: „Kostenbeitragssatzung“ über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Erlensee“ – Geschwisterermäßigung

Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

Tagesordnung:

1. Änderung der „Kostenbeitragssatzung“ über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Erlensee“ – Geschwisterermäßigung
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats
Drucksache 189 / LP 21-26 STVV

Die einzige inhaltliche Änderung findet dergestalt statt, dass die Regelung des § 2 Abs. 2 letzter Satz „Hortkinder, die im Rahmen des Landesprogrammes Pakt für den Ganztag gefördert werden, werden bei der Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt.“ gestrichen wird. Kinder, die im Pakt für den Ganztag betreut werden, sind bis dato durch Landesförderung am Vormittag gebührenfrei gestellt. Daher werden sie aktuell analog der Kindergartenkinder, die eben-falls von 7.00 bis 13.00 Uhr gebührenfrei gestellt sind, bei der Geschwisterermäßigung nicht be-rücksichtigt.

Am 13.12.2024 hat der Main-Kinzig-Kreis die Neufassung der Richtlinie zur Durchführung des Pakts für den Ganztag im Main-Kinzig-Kreis beschlossen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Elternbeiträge:
Bisher war die Betreuung bis 14.30 Uhr für Eltern kostenfrei, ab dem Schuljahr 2025/26 müssen sie jedoch auch für den Vormittag 80,00 € an Gebühren entrichten. Eine Betreuung bis 17.00 Uhr kostet nun 160,00 Euro, zusätzlich fällt u.U. ein monatlicher Beitrag von 65,00 Euro für Ferienbetreuung sowie 70,00 Euro für das Mittagessen an. Für viele Eltern bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung, insbesondere, wenn Geschwisterkinder betreut werden.

Nach Rücksprache mit den Trägern des Pakts für den Ganztag steht zu befürchten, dass Kinder, deren Eltern sich diese Kostenbeiträge nicht leisten können, nicht mehr von dem Betreuungsangebot des Pakts für den Ganztag profitieren können. Daher sollen die Kinder, die im Pakt für den Ganztag betreut werden, mit Beginn des Schuljahrs 2025/26 bei der Geschwisterermäßigung wieder mitberücksichtigt werden. Die Geschwisterermäßigung wird angewandt, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig die Betreuung im Pakt für den Ganztag oder in einer Kinderkrippe in Anspruch nehmen und selbstverständlich auch, wenn sich die Kinder in jeglicher Konstellation auf diese zwei Betreuungsformen aufteilen.
Die Möglichkeit der Kommunen, dies zu tun ergibt sich aus § 11 Abs. 7 der Richtlinie zur Durch-führung des Pakts für den Ganztag.

2. Sonstiges

Erlensee, den 03.02.2025

gez. Doris Fuchs
Vorsitzende des Sozialausschusses

 

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Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

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