Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2021


Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 23. Januar 2025 folgenden Beschluss gefasst:

Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 113 HGO beschlossen. Der Magistrat wird zugleich entlastet (§ 114 Abs. 1 HGO).

B e k a n n t m a c h u n g

Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom

03. Februar 2025 bis 13. Februar 2025

im Empfang der Außenstelle „Hallenbad“ des Rathauses Erlensee, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee, öffentlich aus. Der Zugang erfolgt über den Eingang Am Erlenwäldchen.

Die Einsichtnahme kann innerhalb der o.g. Frist an allen Arbeitstagen während der Sprechzeiten des Rathauses erfolgen, und zwar

Montag, den 03.02.2025 07:00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, den 04.02.2025 07:00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, den 06.02.2025 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, den 07.02.2025 07:00 bis 12.00 Uhr
Montag, den 10.02.2025 07:00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, den 11.02.2025 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag, den 13.02.2025 07:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

 

Erlensee, den 27. Januar 2025

Für den Magistrat

gez. Stefan Erb
Bürgermeister

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