Leserbrief: „Grundsteueranpasssung der Stadt Erlensee“ – Zustimmung zu den Leserbriefen von Peter Seikel

Dietmar Gödde stimmt in seinem Leserbrief den Leserbriefen von Peter Seikel vom 10.1. und 11.1.2025 voll und ganz zu.

Den Aussagen von Peter Seikel bezüglich der Grundsteuer-Hebesatz-Erhöhung stimme ich voll und ganz zu.

Die Stadt Erlensee sollte den Bürgern genauer begründen, warum die Erhöhung des Hebesatzes von bisher 675 auf 895 % erforderlich ist, zumal die Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung, eine Senkung auf 664 %, nicht angenommen wurde. Viele Gemeinden um Erlensee herum, sind den jeweiligen Empfehlungen gefolgt. Warum nicht Erlensee ???

Auch ich habe ein Haus, das wie das Haus von P. Seikel, über 100 Jahre alt ist. Für diese Häuser war der Messsbetrag für die Grundsteuer zu niedrig angesetzt, und wurde im letzten Jahr mit Wirkung zum 1.Januar 2025 angehoben. Das ist soweit korrekt. Allein aus dieser Erhöhung von ca.70% , ergibt sich für mein Haus, mit dem bisherigen Hebesatzes von 675%, eine Mehrbelastung von EUR 230 /Jahr, und mit dem Hebesatz von 895 % EUR 410 /Jahr.

Wenn ich davon ausgehe, dass ca. die Hälfte der Erlenseer Häuser ähnlich alt oder noch vie älter sind, und für diese ebenfalls allein der Messbetrag schon um die 70% erhöht wurde, dann kommt für die Stadt Erlensee, bei Anwendung des Hebesatzes von 675% , schon ein erheblicher Betrag in die Stadtkasse. Aber nein, aus welchen Gründen auch immer, muss der Hebessatz auf 895 % angehoben werden, damit dann diese Einnahmen auf fast das Doppelte anwachsen.

Sicherlich gibt es Fälle, wie bei neueren Häusern etwa, dass der Messbetrag verringert wurde, und damit selbst mit dem Hebesatz von 895%, der Grundsteuerbetrag 2025 nicht höher, evtl. sogar niedriger wird. Diese Bürger können sich freuen. Die Stadt sollte jedoch nicht alleine mit diesen Fällen argumentieren, sondern ebenso die erhebliche Mehrbelastung für die Bürger mit der Messbetragserhöhung sehen und erwähnen.

Wenn man, wie evtl. vermute wird, die Stadt Haushaltslöcher stopfen muss, die aus welchen Gründen auch immer entstanden sind, dann muss man dies auch klar und deutlich offenlegen, und erklären wie es dazu kommt, und wie sie geschlossen werden können. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, und werden entsprechend reagieren, wenn sie das Gefühl haben, nicht ernst genommen zu werden.

Wenn Probleme in der Haushaltsführung auftreten, dann muss man sie benennen und dazu stehen. Schulden kann man nur machen, wenn man genau weiß, wie und wann sie getilgt werden können. Wenn man Ausgaben plant, müssen die Kosten dafür in der Kasse vorhanden sein. Auf eventuelle Gewinne daraus, kann man nur hoffen und sich gewiss nicht darauf verlassen.

Der Vorstandschef meines früheren Arbeitgebers hat seine Firma immer nach der Devise geführt: „Ich kann nur das ausgeben, was in der Kasse ist“. Und er ist sehr gut damit gefahren: diese Firma gibt es noch immer und es geht ihr sehr, sehr gut.

Dietmar Gödde
Erlensee

 

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