Feststellungsbeschluss – Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee
Der unter der laufenden Nummer 329 aufgeführte Bewerber Erwin Hirchenhain des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hat mit Wirkung zum 01.01.2025 auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Der unter der laufenden Nummer 319 aufgeführte Bewerber Norbert Ries des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hat auf das Nachrücken verzichtet.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) unter der laufenden Nummer 326,
Herr Jens Hüfner,
als Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere
Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Erlensee, den 7. Januar 2025
Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter