Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri fordert dringend Erhalt des Apothekennotdienstes in Hanau

(pm/ea) – Seit der Umstellung des Notdienstsystems im vergangenen Jahr ist es in Hanau an bestimmten Tagen nicht möglich, eine dienstbereite Apotheke zu erreichen, was insbesondere ältere und weniger mobile Bürgerinnen und Bürger erheblich belastet. Daher fordert die Stadt Hanau die Landesapothekerkammer Hessen erneut auf, den Apothekennotdienst innerhalb der Stadtgrenzen dauerhaft sicherzustellen.

„Trotz unserer wiederholten Hinweise auf die besondere Rolle Hanaus als Großstadt und Oberzentrum im Rhein-Main-Gebiet mit mehr als 106.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt uns bis heute keine konkrete Antwort auf die zugesagte Evaluation und eine neue Planung für das Jahr 2025 vor,“ erklärt Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri. Er betont: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Hanau als bedeutendes Zentrum im Osten des Rhein-Main-Gebiets keinen dauerhaften Apothekennotdienst erhält, während andere kreisfreie Großstädte wie Kassel, Offenbach, Wiesbaden und Darmstadt berücksichtigt werden. Angesichts der bevorstehenden Kreisfreiheit Hanaus ab dem 1. Januar 2026 fordern wir, dass unsere Stadt gleichbehandelt wird.“

Hanau spielt eine zentrale Rolle als Standort für Arbeit, Bildung, Gesundheit und Verkehr. Mit zwei Kliniken, darunter einem Krankenhaus der Maximalversorgung, und einer stetig wachsenden Bevölkerung ist eine zuverlässige Gesundheitsversorgung von entscheidender Bedeutung.

„Die Kreisfreiheit, die Hanau bald erlangt, unterstreicht die Notwendigkeit, unserer Stadt die gleiche Versorgungssicherheit zu bieten wie anderen Großstädten in Hessen. Wir fordern die Landesapothekerkammer auf, ihrer Verpflichtung gegenüber den Menschen in Hanau nachzukommen und sicherzustellen, dass eine flächendeckende Notdienstversorgung gewährleistet ist,“ so der Bürgermeister weiter.

Die Stadt Hanau bleibt in engem Kontakt mit den zuständigen Stellen und wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Gesundheitsversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger höchste Priorität hat.

Hintergrundinformation:

Zu Beginn des Jahres 2024 wurden die Regelungen für die Dienstbereitschaft öffentlicher Apotheken in Hessen grundlegend verändert. Ziel der Anpassungen war es, Apotheken in ländlichen Gebieten zu entlasten, indem die Notdienstbezirke aufgelöst und die maximale Entfernung zwischen Apotheken von 20 auf 25 Kilometer erhöht wurde. Dies hat jedoch dazu geführt, dass insbesondere in städtischen Regionen wie Hanau an einigen Tagen keine dienstbereite Apotheke verfügbar ist.

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